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Geben Sie z.B. das Wort "Hund" ein, werden Ihnen sofort alle passenden Treffer angezeigt.
Sie wollen aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen? Dann müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
DetailsSie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn Sie keinen Hund mehr haben.
DetailsSie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
DetailsDie Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben. Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
DetailsWer aus besonderem Anlass (z. B. Volksfest, Musikveranstaltung) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (Ausschankwagen, Bierzelt usw.) aufnehmen möchte, hat dies spätestens 4 Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.
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