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Grabarten

Grabarten

Auf den Friedhöfen der Stadt Baunatal werden folgende Grabstätten zur Verfügung gestellt

Wahlgräber

Wahlgräber sind Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht verliehen wird. Der Erwerb eines Nutzungsrechts ist nur anlässlich eines Todesfalls möglich.

Es werden ein- und mehrstellige Wahlgräber abgegeben.

Pro Stelle kann eine Person im Sarg und zusätzlich bis zu vier Ascheurnen beigesetzt werden. Die Mindestruhezeit der Urnen von 25 Jahren ist zu gewährleisten. In einem 2-stelligen Wahlgrab könnten somit 2 Särge und bis zu 8 Urnen beigesetzt werden. Auch hier ist die Mindestruhezeit von 25 Jahren zu gewährleisten.

Laufzeit: 35 Jahre

Das Nutzungsrecht kann auf Antrag und nur für das gesamte Wahlgrab verlängert werden. Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung besteht nicht.

Maße einer Wahlgrabstelle:

Länge: 2,20 m
Breite: 1,10 m

Reihengräber

Reihengräber werden erst im Todesfall abgegeben.

In einem Reihengrab kann eine Person im Sarg beigesetzt werden. Es kann keine Urne beigesetzt werden.

Laufzeit: 25 Jahre

Ein Reihengrab kann nicht in eine Wahlgrabstätte umgewandelt und nicht verlängert werden.

Es werden eingerichtet:

Reihengräber für die Beisetzung Verstorbener bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (Kinderreihengräber) und
Reihengräber für die Beisetzung Verstorbener ab dem 6. Lebensjahr

Maße der Reihengräber

Für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr:
Länge: 1,50 m
Breite: 0,60 m

Für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr:
Länge: 2,10 m
Breite: 0,90 m

Urnenwahlgräber

Urnenwahlgräber sind Aschegrabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht verliehen wird. Der Erwerb eines Nutzungsrechts ist nur anlässlich eines Todesfalls möglich.

In einem Urnenwahlgrab können bis zu 4 Ascheurnen beigesetzt werden. Die Mindestruhezeit von 25 Jahren ist zu gewährleisten.

Laufzeit: 35 Jahre

Das Nutzungsrecht kann auf Antrag verlängert werden. Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung besteht jedoch nicht.

Maße der Urnenwahlgräber:
Länge: 0,90 m
Breite: 0,90 m

Friedpark-Urnenwahlgräber dürfen nicht mit einer Einfassung versehen und bepflanzt werden. Zudem sind hier ebenerdige Grabplatten aus Naturstein mit den Maßen
45 x 45 x 12 cm vorgeschrieben.

Urnenreihengräber

Urnenreihengräber sind Aschegrabstätten, die erst im Todesfall abgegeben werden.

In einem Urnenreihengrab kann eine Ascheurne beigesetzt werden.

Laufzeit: 25 Jahre

Ein Urnenreihengrab bzw. Friedpark-Urnenreihengrab kann nicht in ein Urnenwahlgrab oder Friedpark- Urnenwahlgrab umgewandelt und auch nicht verlängert werden.

Maße der Urnenreihengräber:
Länge: 0,60 m
Breite: 0,60 m

Friedpark-Urnenreihengräber dürfen nicht mit einer Einfassung versehen und bepflanzt werden. Zudem sind hier ebenerdige Grabplatten aus Naturstein mit den Maßen
40 x 32 x 12 cm vorgeschrieben.

Pflegefreie Grabstätten

Aschengemeinschaftsfeld bzw. anonymes Urnengrabfeld

Im Aschengemeinschaftsfeld werden Urnen anonym, d. h. ohne Beisein der Angehörigen, beigesetzt.

Laufzeit: 25 Jahre

Das Aschengemeinschaftsfeld befindet sich auf dem Hauptfriedhof und sowohl das neue als auch das alte Aschengemeinschaftsfeld sind gekennzeichnet und mit einem Gedenkplatz versehen. Auf diesem können Blumen niedergelegt werden.

Friedparkgrabstätten

Bei den Friedparkgrabstätten handelt es sich um pflegefreie Urnengrabstätten, welche um einen Baum angelegt werden.

Die Grabstätten können erst beim Eintritt eines Sterbefalles erworben werden, nicht vorher.

Bei diesen Grabstätten sind nur Urnenbeisetzungen möglich. Die Grabstätten sind komplett mit einer Rasenfläche versehen und werden durch die Stadt gepflegt.

Auf den Friedhöfen in Altenbauna, Altenritte, Rengershausen, Hertingshausen, Guntershausen und dem alten Friedhof in Kirchbauna werden die Gräber im Friedparkfeld angeboten.

Gräber auf Friedparkflächen dürfen nicht mit einer Einfassung versehen und bepflanzt werden. Auch Steine als Umrandung der Grabstätte sind nicht zugelassen. Das Abstellen von Blumen oder Grabschmuck ist ebenfalls nicht gestattet.

Dies betrifft nicht die Trauerkränze nach der Beisetzung!

Wir bitten um Beachtung der Regelung. Es stellt einen großen zeitlichen Aufwand dar, alle Gegenstände vor dem Mähen von den Grabstätten zu nehmen. Diese Zeit fehlt dann an anderer Stelle. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Gegenstände auf den Grabstätten von den Friedhofsmitarbeitern entsorgt werden dürfen.

Zudem sind hier ebenerdige Grabplatten aus Naturstein mit den Maßen 45 x 45 x 12 cm für Urnenwahlgräber bzw. ebenerdige Grabplatten aus Naturstein mit den Maßen 40 x 32 x 12 cm für Urnenreihengräber vorgeschrieben.

Gemeinschaftsgrabstätten

Gemeinschaftsgrabstätten werden auf dem Hauptfriedhof und dem Friedhof Großenritte angeboten. Es sind sowohl Erd- als auch Urnenbeisetzungen möglich. Die Grabstätten sind komplett mit einer Rasenfläche versehen und werden durch die Stadt gepflegt; es gelten die gleichen Bestimmungen wie auf den Friedparkflächen. Es sind ausschließlich Liegesteine als Grabmal mit einer festgelegten Größe zulässig, die ebenerdig verbaut werden müssen.

Sie dürfen weder mit einer Einfassung versehen noch bepflanzt werden. Das Abstellen von Blumen oder Grabschmuck ist ebenfalls nicht gestattet. Auch Steine als Umrandung der Grabstätte sind nicht zugelassen.

Dies betrifft nicht die Trauerkränze nach der Beisetzung!


Wir bitten um Beachtung der Regelung. Es stellt einen großen zeitlichen Aufwand dar, alle Gegenstände vor dem Mähen von den Grabstätten zu nehmen. Diese Zeit fehlt dann an anderer Stelle. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Gegenstände auf den Grabstätten von den Friedhofsmitarbeitern entsorgt werden dürfen.


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