Eine Eheschließung ist ein bedeutsames Ereignis für die Ehegatten. Leider geht dies nicht ohne Formalitäten. Wir wollen Ihnen helfen, unnötige Wege zu vermeiden und haben aus diesem Grund einige dieser Information über die Formalien bei einer Eheschließung zusammengestellt:
"Ich wohne in Baunatal, mein künftiger Ehegatte in Kassel und wir wollen auf der Insel Sylt heiraten - geht das und wenn ja, wie?"
JA - das geht!
Sie müssen für die Anmeldung zur Eheschließung zum zuständigen Standesamt gehen. Zuständig ist immer das Standesamt des Wohnsitzes. Die Anmeldung ist frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Trautermin möglich.
Im obigen Beispiel ist sowohl Kassel als auch Baunatal zuständig. Sie haben jetzt die Wahl, sich bei einem der beiden Standesämter weitergehend über die benötigten Urkunden und Dokumente zu informieren.
Hierbei kann auch der Wunsch (wie im Beispiel genannt) über eine event. Heirat auf der Insel Sylt geäußert werden. Nach Terminabsprache mit dem Heiratsstandesamt in Sylt würden die Anmeldeunterlagen mit einer Ermächtigung des zuständigen Standesamtes versandt.
Welche Unterlagen für die "Anmeldung der Eheschließung" benötigt werden, kann Ihnen nur das zuständige Standesamt sagen. Dies kann in jedem Fall anders sein; richtet sich nach der jeweiligen Situation des Brautpaares. Um allein im Vorfeld gewisse Begriffsverwechslungen zu vermeiden, empfiehlt sich immer eine persönliche Vorsprache im Standesamt.
Eine jeweilige Einzelberatung im Standesamt erfolgt in der Regel bei dem Wunsch von gemischt nationalen Ehen bzw. ausländischen Ehen. Hierbei sind grundsätzlich auch die jeweiligen Rechte des oder der anderen Staaten zu beachten. Deshalb können diesbezüglich telefonisch kaum Auskünfte erteilt werden.
Wenn eine Deutsche / ein Deutscher im Ausland heiraten möchte, können diesbezüglich die uns bekannten Informationen ebenfalls nur nach persönlicher Vorsprache unverbindlich gegeben werden.
Bei Fragen hilft ihnen das Standesamt Baunatal-Schauenburg gerne unter den Telefonnummern: 0561 4992-192, 0561 4992-191 und 0561 4992-115 weiter.
Zum Thema "Aushang im Kasten" sei gesagt, dass seit 01.07.1998 dies entfallen ist. Weiterhin sind ab diesem Zeitpunkt vom Gesetzgeber Trauzeugen keine Pflicht mehr. Auf Wunsch der Brautleute kann bzw. können aber auch weiterhin einer oder zwei Trauzeugen bestimmt werden.
Ihr Standesamt Baunatal-Schauenburg