Ziel des Bebauungsplans ist es, durch geeignete räumliche Zuordnung potenzielle Konflikte zwischen Wohn- und anderen schutzbedürftigen Nutzungen einerseits sowie der Nutzung von gewerblichen Mobilfunksendeanlagen andererseits zu minimieren und zugleich Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes zu begrenzen.
Zentraler Inhalt des Bebauungsplans ist die Festsetzung von:
Im Mittelpunkt der Planung stehen insoweit die umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit. Im Vergleich zum bisherigen Status wird ein deutlich erweiterter Schutz von Wohngebieten und sensiblen Nutzungen (Kindergarten, Kinderhort, Schulen und Seniorenheimen) vor elektromagnetischen Emissionen durch Mobilfunksendeanlagen erreicht; die ausgewiesenen Positivstandorte, die der Sicherung der Versorgung des Stadtgebiets mit Mobilfunkdienstleistungen dienen, halten ausreichende Abstände zu diesen Nutzungen ein.
Insgesamt weist der Bebauungsplan 19 Zulässigkeitsflächen bzw. -standorte aus, wobei lediglich durch fünf dieser Flächen neues Baurecht im Außenbereich für die Errichtung von Mobilfunkmasten begründet wird. Die Eingriffswirkungen dieser Nutzungsart konzentrieren sich über einen jeweils punktuellen Eingriff in Boden und Vegetation hinaus vorrangig auf das Landschaftsbild, während für die Schutzgüter Fauna, Klima und Wasserhaushalt keine nennenswerten Auswirkungen zu erwarten sind.
Stadt-, Landschafts- und Freiraumplanung,
Verwaltungsstelle Rengershausen
Zum Felsengarten 9B
0561 4992-235
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