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Sterbefall

Sterbefall

Auch der Tod gehört zum Leben.

Deshalb sollte man gerade auch schon frühzeitig über solche Situationen sprechen. Nicht erst dann, wenn sie eingetreten sind. Wenn ein Sterbefall eingetreten ist, erfolgt die Beurkundung beim Standesamt des Sterbeortes. Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss der Sterbefall dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er gestorben ist, spätestens am dritten auf dem Tod folgenden Werktage angezeigt werden. In den meisten Fällen werden diese Formalitäten durch Bestattungsunternehmen mit erledigt.

Sollten Sie selbst aber die Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt vornehmen wollen, so sind folgende Unterlagen erforderlich:

Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie eine Geburts- und ggf. Heiratsurkunde des Verstorbenen. Ein ordnungsgemäß ausgefüllter Leichenschauschein des Arztes (nichtvertraulicher Teil zur Beurkundung und vertraulicher Teil im verschlossenen Umschlag).

Entsprechende weitere Unterlagen, bezogen auf den jeweiligen Einzelfall, können aber noch erforderlich werden. Beispielsweise Sterbeurkunde des Ehegatten bei Verwitweten, Scheidungsurteil, ausländische Dokumente mit amtlicher Übersetzung usw.

An dieser Stelle sei noch gesagt, dass bei nicht natürlichen Sterbefällen weitere Punkte zu beachten sind.

Bei Ausstellung von Urkunden gilt auch hierbei: Nur vom Standesamt der Beurkundung können Sterbeurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Sterberegister ausgestellt werden.

Ihr Standesamt Baunatal-Schauenburg