Telefon: 0561 4992-0

Datenschutz im Bereich Steuern und Abgaben

Datenschutz

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Für die Bereiche Stadtkasse und Steueramt der Stadt Baunatal

Vorwort

Nahezu alle Baunataler Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen treten mit der Stadtkasse oder dem Steueramt der Stadt Baunatal früher oder später in Kontakt. Sei es im Bereich kommunaler Steuern (Gewerbe-, Grund-, Hunde- oder Abfallgebühren) oder einer sonstigen städtischen Forderung (z.B. Beiträge, Gebühren oder Buß- und Zwangsgelder) sowie einer sonstigen Forderung im Wege der Amtshilfe. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten zu abgaberechtlichen Zwecken, soweit die Abgabenordnung (AO) und das Kommunalabgabengesetz (KAG, HE) unmittelbar oder mittelbar anzuwenden sind sowie zu Zwecken der Einziehung rückständiger Forderungen, soweit das Hessische Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Hess-VwVG) Anwendung findet. Daten sind personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person zugeordnet werden können.

Im Bereich der Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) sind gemäß § 2a AO Daten auch dann personenbezogen, wenn sie sich auf verstorbene natürliche Personen, Körperschaften, rechtsfähige oder nicht rechtsfähige Personenvereinigungen oder Vermögensmassen beziehen. Die Vorschriften der DS-GVO sind im Grund- und Gewerbesteuerverfahren auf diese Betroffenen daher auch anwendbar.

Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte oder pseudonymisierte Daten.

Wenn durch die Stadtkasse oder das Steueramt personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfasst dies die Datenerhebung, -speicherung, -verwendung, -übermittlung und -bereitstellung, aber auch Datenlöschung.

Im Folgenden informieren wir darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben und bei wem wir diese erheben. Außerdem informieren wir über die Rechte in Datenschutzfragen und an wen sich die Betroffenen wenden können.

1. Verantwortlicher und Ansprechpartner

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist:

Erster Stadtrat Daniel Jung, Marktplatz 14, 34225 Baunatal, Telefon 0561 4992-0


Stadtkasse:
 Telefon: 0561 4992-250

  • Zahlungsverkehr und Vollstreckung


Steueramt:
Telefon: 0561 4992-240

  • Grundsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Abfall- und Straßenreinigungsgebühren
  • Hundesteuer
  • Spielapparatesteuer

E-Mail: mgstrtstdt-bntld, Telefax: 0561 4992-208 

Ansprechpartner für Belange des Datenschutzes ist der behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Baunatal:

PROLIANCE GmbH
www.datenschutzexperte.de
Leopoldstr. 21
80802 München
dtnschtzbftgtrdtnschtzxprtd

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), der Abgabenordnung (AO) sowie des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).

2.1 Verarbeitung zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, Art. 6 Abs. 1  Buchst. e), Abs. 3 DS-GVO

Zur Erfüllung unserer hoheitlichen Aufgaben, die Abgaben nach den Vorschriften der Abgabenordnung, des Kommunalabgabengesetzes sowie der einschlägigen Steuer- und sonstigen Gesetze, der Zivilprozessordnung sowie kommunalen Satzungen gleichmäßig festzusetzen, zu erheben und auf Grundlage des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes durchzusetzen, benötigen wir personenbezogene Daten.

Andere städtische Dienststellen erheben ebenfalls personenbezogene Daten, die an das Steueramt und die Stadtkasse zur weiteren Bearbeitung (Buchführung, Zahlungsverkehr und Einziehung) übermittelt werden. Bei Fragen zum Umfang dieser Daten wenden Sie sich bitte an die jeweilige Dienststelle.

Die personenbezogenen Daten werden in dem Verwaltungsverfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden. Nur in den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen wir die zur Durchführung eines Verfahrens erhobenen personenbezogenen Daten auch für andere Zwecke verarbeiten.

2.2 Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DS-GVO

Soweit eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für bestimmte Zwecke (z. B. Kontodaten im Rahmen eines SEPA-Lastschriftmandates oder für Erstattungen) erteilt wurde, ist die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten die erteilte Einwilligung.

2.3 Verarbeitung zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) EU-DSGVO

Darüber hinaus verarbeiten wir personenbezogene Daten auch zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten nach der Gemeindehaushaltsverordnung bzw. der Abgabenordnung (nähere Erläuterungen hierzu unter Punkt 6).

3. Art der personenbezogenen Daten

Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:

Vor- und Nachname, Adresse und ggf. Kontaktdaten wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kassenzeichen, Bankverbindung, Firma oder andere Unternehmens- oder Gesellschaftsbezeichnung, Handelsregisternummer, Vor- und Nachname des/der (gesetzlichen) Vertreter(s), des/der Bevollmächtigten, des/der Geschäftsführer(s), des/der Gesellschafter(s), Steuernummer

Für die Festsetzung und Erhebung der Grund- und Gewerbesteuern erforderlichen Informationen, z.B. 

Gewerbesteuermessbetrag, Einheitswert und Grundsteuermessbetrag, Zerlegungsanteil am Gewerbesteuer- bzw. Grundsteuermessbetrag, Grundstücksart, Angaben über geleistete oder erstattete Steuern und Vorauszahlungen, Zinsen und

sonstige Nebenforderungen, Angaben über gestellte Anträge sowie Rechtsbehelfe.

Die personenbezogenen Daten erheben wir in der Regel bei den Betroffenen selbst, z. B. durch Abgabeerklärungen, Anträge, Formblätter.

Bei der Grund- und Gewerbesteuer erhalten wir die personenbezogenen Daten über die Messbescheide und Zerlegungsmitteilungen des zuständigen Finanzamtes und verarbeiten diese weiter.

Darüber hinaus erheben wir personenbezogene Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet oder befugt sind, wie z. B.

Amtsgerichte (Handels-, Vereins- und Gewerberegister, Grundbuch), Vermögensverzeichnisregister bei den Zentralen Vollstreckungsgerichten, Bundeszentralregister, Steuerämter, 

Einwohnermeldebehörden, Gewerbeämter und Ordnungsbehörden oder

wenn die Betroffenen dem Dritten eine entsprechende Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben.

Können wir einen Sachverhalt nicht mit Hilfe der Betroffenen aufklären oder verspricht eine Nachfrage keinen Erfolg, dürfen wir die betreffenden personenbezogenen Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (z. B. bei Finanzämtern, Bundeszentralamt für Steuern, SCHUFA Holding AG).

Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen, z. B. aus öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen verarbeiten.

4. Weitergabe Ihrer Daten an Dritte

Im Hinblick auf die Datenweitergabe unterliegen wir grundsätzlich dem Steuergeheimnis gemäß § 30 AO, dem Datenschutz nach den Bestimmungen der DS-GVO sowie des HDSIG.

Die von uns erhobenen bzw. uns bekannt gewordenen personenbezogenen Daten dürfen wir nur dann an andere Personen oder Stellen (z.B. Behörden im Rahmen von Amtshilfeersuchen oder in Rechtsbehelfsverfahren, Gerichte, Bundeszentralamt für Steuern, Strafverfolgungsbehörden) weitergeben, wenn die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

5. Art der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im weitgehend automationsgestützten Abgabeverfahren erfolgt zumeist in maschinellen Verfahren der Festsetzung und Erhebung der Abgaben und sonstigen Forderungen. Wir setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Veränderung, Vernichtung bzw. Verlust sowie gegen unbefugte Offenbarung oder unbefugten Zugang zu schützen. 

Rechtsverbindliche Entscheidungen treffen wir nur dann auf der Grundlage einer „vollautomatisierten“ Verarbeitung der personenbezogenen Daten, wenn dies gesetzlich zuglassen ist, z. B. für den „vollautomatischen Abgabenbescheid“ gemäß § 155 Abs. 4 Abgabenordnung, § 4 Gesetz über kommunale Abgaben in Hessen (KAG, HE).

6. Dauer der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten

Die personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, wie dies für das jeweilige Verfahren erforderlich ist. Maßstab hierfür sind insbesondere die abgabenrechtlichen Verjährungsfristen gemäß §§ 169 – 171 Abgabenordnung (AO), § 4 Gesetz über kommunale Abgaben in Hessen (KAG, HE), § 19 Hessisches Verwaltungskostengesetz (HessVwKostG), § 53 Abs. 2 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HessVerwVfG), §§ 195, 197 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Die betreffenden personenbezogenen Daten dürfen auch gespeichert werden, um sie für künftige abgabenrechtliche Verfahren (§ 88a AO, § 4 HKAG) sowie im Vollstreckungsverfahren (§ 17a HessVwVG) zu verarbeiten.

Des Weiteren werden die Daten zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gemäß der Abgabenordnung (§§ 146 – 148 AO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 37 GemHVO) gespeichert. Die dort vorgegebenen Fristen betragen bis zu 10 Jahre.

7. Datenschutzrechte

Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) steht jeder betroffenen Person in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf Widerspruch zu. Für die Realsteuern gelten neben der DS-GVO auch die §§ 32c bis 32f AO.

Ein Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DS-GVO ist nicht gegeben, da die Verarbeitung der personenbezogenen Daten für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt bzw. in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, Art. 20 Abs. 3 DS-GVO.

7.1 Recht auf Auskunft, Art. 15 DS-GVO

Die Betroffenen haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob und welche personenbezogenen Daten wir von ihnen verarbeiten werden. Sie können darüber hinaus Auskunft über die in Art. 15 Abs. 1 Buchst. a) – h) genannten Informationen verlangen.

In dem Auskunftsantrag sollte das Anliegen präzisiert werden, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z. B. Abgabenart und Jahr) und zum Verfahrensabschnitt (z.B. Festsetzung, Vollstreckung) gemacht werden.

7.2 Recht auf Berichtigung, Art. 16 DS-GVO

Sollten die betreffenden Daten nicht (mehr) zutreffend oder unvollständig sein, haben die Betroffenen das Recht, Berichtigung und Vervollständigung der Daten zu verlangen

7.3 Recht auf Löschung, Art 17 DS-GVO

Die Betroffenen können eine Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen, wenn eine Verarbeitung durch uns aus den in dieser Vorschrift genannten Gründen unzulässig ist. 

Eine Löschung kann jedoch nicht verlangt werden, sofern die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, Art. 17 Abs. 3 DS-GVO, insbesondere in folgenden Fällen:

  • die Daten sind für den Verarbeitungszweck noch erforderlich,
  • die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung besteht fort,
  • die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen laufen noch.

7.4 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DS-GVO

Unter den in dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen können die Betroffenen die Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung) verlangen, z.B. eine Löschung ihrer Daten verhindern, weil diese zur Geltendmachung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt werden.

7.5 Recht auf Widerspruch, Art. 21 DS-GVO

Die Betroffenen haben ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben. Jedoch können wir dem nicht nachkommen, soweit an der weiteren Verarbeitung ein überwiegendes Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur weiteren Verarbeitung verpflichtet (z.B. Durchführung des Abgabeverfahrens).

7.6 Recht auf Beschwerde, Art. 77 DS-GVO

Jeder betroffenen Person steht im Übrigen ein Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu, wenn sie der Ansicht ist, dass eine Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt oder wir ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind.

Die zuständige Aufsichtsbehörde ist für die Realsteuern (Gewerbe- und Grundsteuer):

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Husarenstraße 30, 53117 Bonn, Telefon: 0228 997799-0, E-Mail: pststllbfdbndd 

für alle übrigen Angelegenheiten:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Telefon: 0611 1408-0, E-Mail: pststlldtnschtzhssnd

8. Weitergehende Informationen

Weitergehende Informationen können unter anderem dem BMF-Schreiben zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren vom 12. Januar 2018 (siehe Bundessteuerblatt 2018, Teil I, S. 183) und auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (https://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen – Steuern – Steuerverwaltung & Steuerrecht – Abgabenordnung – BMF-Schreiben / Allgemeines) entnommen werden.