Bei aktuell laufenden Verfahren zu Bebauungsplänen der Stadt Baunatal finden Sie hier die Unterlagen im Rahmen der Offenlage.
Amtliche Bekanntmachung
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 109 „Bahnhofstraße“, Stadtteil Großenritte, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit Folgendes öffentlich bekannt gemacht:
I. Aufstellungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Baunatal hat in ihrer Sitzung am 08.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Bahnhofstraße“, Stadtteil Großenritte, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
II. Darlegung allgemeiner Ziele und Zwecke der Planung
a) Räumlicher Umfang
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 109 „Bahnhofstraße“, Stadtteil Großenritte, umfasst auf einer Fläche von insgesamt ca. 4.169 m² die Flurstücke Gemarkung Großenritte, Flur 8, Flurstücke 5/5 und 6/3. Er liegt im Bereich zwischen Bahnhofstraße, Moltkestraße und Grüner Weg.
Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
b) Aufstellungsgründe
Ziel des Bebauungsplans ist eine innerstädtische Nachverdichtung. Wenige Gehminuten vom Bahnhof Baunatal-Großenritte (Haltestelle für Tram und Bus) entfernt sollen vier zweigeschossige Mehrfamilienhäuser (ca. 22 Wohneinheiten) entstehen. Das bestehende Gebäude Bahnhofstraße 13 - ebenfalls ein Mehrfamilienhaus - wird erhalten und in das Gesamtkonzept integriert. Ein weiteres Ziel der Planung ist die Erhaltung und Integration einer im südlichen Bereich vorhandenen denkmalgeschützten Hainbuchenlaube, die zur Gartenanlage eines ehemaligen landgräflichen Forstgehöfts gehört. Daher resultiert die Bezeichnung „Modernes Wohnen im Landgräflichen Garten“ für das Projekt.
III. Durchführung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
Der Bebauungsplan Nr. 109 „Bahnhofstraße“, Stadtteil Großenritte, wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
IV. Öffentlichkeitsbeteiligung
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen; zugleich besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Die Unterrichtung und Erörterung kann nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Tel.-Durchwahl 0561 4992-241) in der Zeit vom 01.04.2021 bis einschließlich 28.04.2021
beim Magistrat der Stadt Baunatal (Stadtverwaltung, Rathaus), Fachbereich Bau und Umwelt, Bauverwaltung, II. OG, Zimmer 213, Marktplatz 14, 34225 Baunatal-Altenbauna, während der allgemeinen Dienststunden
montags bis freitags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
montags, dienstags, mittwochs 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
donnerstags 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
erfolgen, sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt.
Zusätzlich wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom 01.04.2021 bis einschließlich 28.04.2021 auf der Internetseite der Stadt Baunatal (www.baunatal.de/amtliche-bekanntmachungen) über den Bebauungsplan zu informieren.
In der Zeit vom 01.04.2021 bis einschließlich 28.04.2021 kann schriftlich oder zur Niederschrift zu den Planungsabsichten beim Magistrat der Stadt Baunatal, Marktplatz 14, 34225 Baunatal-Altenbauna, Stellung genommen werden. Ferner besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen per E-Mail an tnjrhmstdt-bntld zu senden.
Wir weisen darauf hin, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4 b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen worden ist.
Baunatal, 31.03.2021
Der Magistrat der Stadt Baunatal
Engler, Bürgermeisterin