Derzeitige Gebühr für die Überlassung einer Grabstelle im Aschengemeinschaftsfeld: 656,00 € (ohne Beisetzung und ohne Benutzung der Trauerhalle). Hier ist die Friedhofsunterhaltungsgebühr bereits mit eingerechnet und es fallen keine weiteren jährlichen Gebühren mehr an.
Die einmaligen Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten an einer Wahlgrabstelle betragen zurzeit: 1.768,00 € (ohne Beisetzung, ohne Benutzung der Kühlzelle und der Trauerhalle). Bei einem 2-stelligen Wahlgrab sind somit einmalig Gebühren in Höhe von 3.536,00 € zu entrichten (ebenfalls ohne Beisetzung, ohne Benutzung der Kühlzelle und der Trauerhalle).
Zusätzlich ist eine Gebühr für die Pflege und Unterhaltung des Gräberfeldes zu entrichten. Diese Friedhofsunterhaltungsgebühr beträgt 810,53 € bei Wahlgrabstätten und 1.621,06 € bei 2-stelligen Wahlgrabstätten.
Derzeitige Gebühren für die Überlassung von Reihengräbern (jeweils ohne Beisetzung, ohne Benutzung der Kühlzelle und der Trauerhalle):
Für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (Kinderreihengrab)
einmalig: 399,00 €
Für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr
einmalig: 1.009,00 €
Zusätzlich ist auch hier eine Gebühr für die Pflege und Unterhaltung des Gräberfeldes in Höhe von 537,82 € zu entrichten.
Die Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten an einem Urnenwahlgrab betragen zurzeit: 630,00 € (ohne Beisetzung, Benutzung der Kühlzelle und der Trauerhalle).
Zusätzlich ist ebenfalls eine Gebühr für Friedhofsunterhaltung in Höhe von 810,53 € zu entrichten.
Die derzeitige Gebühr für die Überlassung eines Urnenreihengrabes beträgt 215,00 € (ohne Beisetzung, Benutzung der Kühlzelle und der Trauerhalle).
Zusätzlich ist ebenfalls eine Gebühr für Friedhofsunterhaltung in Höhe von 537,82 € zu entrichten.
Die Friedhofsunterhaltungsgebühr wird für Grabstätten erhoben, an denen ein Nutzungsrecht neu erworben oder verlängert wird.
Durch sie werden ausschließlich laufende Maßnahmen der Pflege und Unterhaltung des Gräberfeldes, insbesondere der Wege, Grünflächen und Bepflanzungen finanziert.
Die Gebühr ist jeweils während der gesamten Laufzeit bzw. für den Zeitraum der Verlängerung zu entrichten.
Seit dem 01.01.2023 ist die Friedhofsunterhaltungsgebühr im Voraus für die gesamte Laufzeit zu entrichten, hierbei wird ein Zinsvorteil von 4% zu Grunde gelegt.
Eine Verkürzung der Nutzungsdauer (vorzeitiges Einebnen der Grabstätte) befreit nicht von der Zahlung der Gebühr.
Bei Grabstätten im Aschengemeinschaftsfeld ist die Friedhofsunterhaltungsgebühr schon in der einmalig zu zahlenden Gebühr enthalten.
Für Angehörige welche eine Grabstätte vor dem 01.01.2023 erworben haben und die Friedhofsunterhaltungsgebühr noch jährlich zahlen, besteht die Möglichkeit die Gebühr auf Antrag für die gesamte Laufzeit abgezinst in einer Summe mit einem Zinsvorteil von 4% im Voraus zu entrichten.
Anträge erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung im Rathaus (siehe unten). Hier können Sie auch erfragen, wie viel von Ihnen für die Restlaufzeit in einer Summe für die Grabstätte zu entrichten wäre. Dies muss individuell berechnet werden.
Benutzung der Trauerhalle auf dem Hauptfriedhof | 399,00 € |
Benutzung der Trauerhalle auf einem anderen Friedhof | 333,00 € |
Benutzung einer Kühlzelle je angefangenen Tag | 80,00 € |
Erdbestattungen:
Für die Bestattung eines Verstorbenen bis zum 5. Lebensjahr (Kindersargbestattung) | 251,00 € |
Für die Bestattung eines Verstorbenen ab dem 6. Lebensjahr | 572,00 € |
Urnenbeisetzung:
Gebühren für die Beisetzung einer Urne | 154,00 € |
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Gebühr pro Jahr und Stelle | 55,00€ |
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Gebühr für die Genehmigung für die Errichtung von Grabmalen; Einfassungen und sonstigen baulichen Anlagen | 67,00 € |
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Dies ist ein Auszug aus der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Baunatal. Weitere Gebührensätze entnehmen Sie bitte der genannten Gebührenordnung.
Stand der Informationen: 01.01.2023
Friedhofsverwaltung
Rathaus 1. OG. Zimmer 116
Marktplatz 14
34225 Baunatal
Telefon: 0561 4992-291
Telefax: 0561 4992-165