Derzeitige Gebühr für die Überlassung einer Grabstelle im Aschengemeinschaftsfeld: 596,00 € (ohne Beisetzung und ohne Benutzung der Trauerhalle). Hier ist die Friedhofsunterhaltungsgebühr bereits mit eingerechnet und es fallen keine weiteren jährlichen Gebühren mehr an.
Die einmaligen Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten an einer Wahlgrabstelle betragen zurzeit: 1.607,00 € (ohne Beisetzung, ohne Benutzung der Kühlzelle und der Trauerhalle). Bei einem 2-stelligen Wahlgrab sind somit einmalig Gebühren in Höhe von 3.214,00 € zu entrichten (ebenfalls ohne Beisetzung, ohne Benutzung der Kühlzelle und der Trauerhalle).
Zusätzlich ist jährlich eine Gebühr für die Pflege und Unterhaltung des Gräberfeldes zu entrichten.
Derzeitige Gebühren für die Überlassung von Reihengräbern (jeweils ohne Beisetzung, ohne Benutzung der Kühlzelle und der Trauerhalle):
Für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (Kinderreihengrab)
einmalig: 363,00 €
Für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr
einmalig: 917,00 €
Zusätzlich ist auch hier jährlich eine Gebühr für die Pflege und Unterhaltung des Gräberfeldes zu entrichten.
Die Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten an einem Urnenwahlgrab betragen zur Zeit: 573,00 € (ohne Beisetzung, Benutzung der Kühlzelle und der Trauerhalle).
Zusätzlich ist auch hier jährlich eine Gebühr für Friedhofsunterhaltung zu entrichten.
Die derzeitige Gebühr für die Überlassung eines Urnenreihengrabes beträgt 195,00 € (ohne Beisetzung, Benutzung der Kühlzelle und der Trauerhalle).
Zusätzlich ist ebenfalls jährlich eine Gebühr für Friedhofsunterhaltung zu entrichten.
Die Friedhofsunterhaltungsgebühr wird für Grabstätten erhoben, an denen ein Nutzungsrecht neu erworben oder verlängert wird.
Durch sie werden ausschließlich laufende Maßnahmen der Pflege und Unterhaltung des Gräberfeldes, insbesondere der Wege, Grünflächen und Bepflanzungen finanziert.
Die Gebühr ist jeweils während der gesamten Laufzeit und jeweils für ein volles Jahr zu entrichten. Sie erhalten immer Anfang des Jahres einen Bescheid mit der aktuellen Gebühr von uns. Zur Zeit beträgt die Friedhofsunterhaltungsgebühr für Urnenwahlgrabstätten, Friedpark-Urnenwahlgrabstätte, Grabstätten im muslimischen Teil und Wahlgrabstätten (in diesem Fall pro Stelle) 39,00 €, für Urnenreihengrabstätten, Friedpark- Urnenreihengrabstätten und Reihengrabstätten 31,00 €.
Natürlich können Sie auf Wunsch auch am Abbuchungsverfahren der Stadt Baunatal teilnehmen. Gern informieren wir Sie näher darüber. Für Grabstätten die in einem Jahr nach dem 01.01. erworben werden, wird die Gebühr zusammen mit den Gebühren für die Bestattung, einmaligen Gebühren für die Grabstätte, der Trauerhalle etc. berechnet. Dies erfolgt anteilig ab dem Folgemonat des Erwerbs bzw. der Verlängerung. Bei Ablaufen der Nutzungszeit vor dem 31.12. wird die Gebühr ebenfalls anteilig berechnet. Eine Verkürzung der Nutzungsdauer (vorzeitiges Einebnen der Grabstätte) befreit nicht von der Zahlung der Gebühr.
Bei Grabstätten im Aschengemeinschaftsfeld ist die Friedhofsunterhaltungsgebühr schon in der einmalig zu zahlenden Gebühr enthalten.
Die Friedhofsunterhaltungsgebühr kann auf Antrag für die gesamte Laufzeit bzw. für die gesamte Verlängerung, abgezinst in einer Summe, im Voraus entrichtet werden. Hierbei wird ein Zinsvorteil von 4% zu Grunde gelegt. Der Antrag kann gestellt werden, bevor Ihnen der erste Gebührenbescheid zugesandt wird (mit der anteiligen Gebühr) und auch jedes Jahr, bevor Sie den Gebührenbescheid für die jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr erhalten. Da die Gebührenbescheide regelmäßig im Januar versandt werden, ist dies im ganzen vorherigen Jahr möglich. Anträge erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung im Rathaus (siehe unten). Hier können Sie auch erfragen, wie viel von Ihnen für die Restlaufzeit in einer Summe für die Grabstätte zu entrichten wäre. Dies muss individuell berechnet werden.
Falls Sie sich dafür entscheiden sollten, die Friedhofsunterhaltungsgebühr in einer Summe zu begleichen bevor die Gebühr das erste Mal anteilig berechnet wurde, wären beispielsweise folgende Gebühren fällig:
Urnenreihengrab, Friedpark-Urnenreihengrab, Urnenreihengrab im Gemeinschaftsfeld, Reihengrab und Reihengrab im Gemeinschaftsfeld, statt jährlich für die Dauer von 25 Jahren 31,00 € 490,37 € (sie sparen hierbei somit: 284,63 €).
Urnenwahlgrab, Friedpark-Urnenwahlgrab, Urnenwahlgrab im Gemeinschaftsfeld, Wahlgrab mit einer Stelle und Wahlgrab mit einer Stelle im Gemeinschaftsfeld, statt jährlich für die Dauer von 35 Jahren 39,00 € 735,13 € (sie sparen hierbei somit: 629,87 €).
Grabstätte im muslimischen Teil, statt jährlich für die Dauer von 25 Jahren 39,00 € 616,92 € (sie sparen hierbei somit: 358,08 €).
Wahlgrab mit zwei Stellen, statt jährlich für die Dauer von 35 Jahren 78,00 € 1.470,26 € (sie sparen hierbei somit: 1.259,74 €).
Bei Wahlgrabstätten mit drei und mehr Stellen verändern sich die Gebühren entsprechend.
Diese Gebühren gelten nur, falls sie noch keine anteilige Gebühr gezahlt haben. Wenn sie schon eine anteilige Gebühr gezahlt haben, dann verringert sich der Betrag um diese, aber auch die Zinsberechnung verändert sich. Rufen Sie dafür bitte an.
Falls Sie weiter Fragen haben, stehen wir natürlich gerne telefonisch oder persönlich während unserer Servicezeiten zur Verfügung.
Benutzung der Trauerhalle auf dem Hauptfriedhof | 363,00 € |
Benutzung der Trauerhalle auf einem anderen Friedhof | 303,00 € |
Benutzung einer Kühlzelle je angefangenen Tag | 73,00 € |
Erdbestattungen:
Für die Bestattung eines Verstorbenen bis zum 5. Lebensjahr (Kindersargbestattung) | 228,00 € |
Für die Bestattung eines Verstorbenen ab dem 6. Lebensjahr | 520,00 € |
Urnenbeisetzung:
Gebühren für die Beisetzung einer Urne | 140,00 € |
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Gebühr pro Jahr und Stelle | 50,00€ |
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Gebühr für die Genehmigung für die Errichtung von Grabmalen; Einfassungen und sonstigen baulichen Anlagen | 61,00 € |
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Dies ist ein Auszug aus der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Baunatal. Weitere Gebührensätze entnehmen Sie bitte der genannten Gebührenordnung.
Stand der Informationen: 01.07.2019
Friedhofsverwaltung
Rathaus 1. OG. Zimmer 116
Marktplatz 14
34225 Baunatal
Telefon: 0561 4992-291
Telefax: 0561 4992-165