Sie finden Ihren Online-Dienst am einfachsten, wenn Sie in dem Suchfeld ein Schlagwort zu Ihrem Anliegen eingeben.
Geben Sie z.B. das Wort "Hund" ein, werden Ihnen sofort alle passenden Treffer angezeigt.
Sie wollen aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen? Dann müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
DetailsSie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn Sie keinen Hund mehr haben.
DetailsÜber diesen Online-Service können Sie eine Anliegerbescheinigung beantragen. Die Anliegerbescheinigung enthält verschiedene Informationen, die insbesondere beim Erwerb oder Verkauf von Grundstücken hilfreich sind.
DetailsSie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
DetailsDie Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben. Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
DetailsÜber diesen Online Service können Sie eine Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug gemäß § 14 Versammlungsgesetz spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe beim Ordnungsamt anmelden.
DetailsHier haben Sie die Möglichkeit, ihre Abfallbehälter neu anzumelden, abzumelden zu ändern oder einen Schaden beziehungsweise Verlust einzutragen. Bitte beachten Sie, dass ein Eigentümerwechsel hierüber nicht möglich ist.
DetailsWer aus besonderem Anlass (z. B. Volksfest, Musikveranstaltung) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (Ausschankwagen, Bierzelt usw.) aufnehmen möchte, hat dies spätestens 4 Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.
DetailsDieser Online-Service ermöglicht es Ihnen, Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Sondernutzungserlaubnisse nach dem hessischen Straßengesetz (HStrG) neu zu beantragen oder eine Ablaufende zu verlängern.
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