Wer aus besonderem Anlass (z. B. Volksfest, Musikveranstaltung) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (Ausschankwagen, Bierzelt usw.) aufnehmen möchte, hat dies spätestens 4 Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung:
Stadt Baunatal
Marktplatz 14
34225 Baunatal
0561 4992-0
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