Online-Dienste

Sie finden Ihren Online-Dienst am einfachsten, wenn Sie in dem Suchfeld ein Schlagwort zu Ihrem Anliegen eingeben.

Geben Sie z.B. das Wort "Hund" ein, werden Ihnen sofort alle passenden Treffer angezeigt.

 
 
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  • Abmeldung einer Nebenwohnung

    Sie wollen aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen? Dann müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

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  • Abmeldung eines Hundes

    Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn Sie keinen Hund mehr haben.

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  • Anliegerbescheinigung beantragen

    Über diesen Online-Service können Sie eine Anliegerbescheinigung beantragen. Die Anliegerbescheinigung enthält verschiedene Informationen, die insbesondere beim Erwerb oder Verkauf von Grundstücken hilfreich sind.

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  • Anmeldung einer Nebenwohnung

    Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

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  • Anmeldung eines Hundes

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben. Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

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  • Anmeldung von öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel oder von Aufzügen

    Über diesen Online Service können Sie eine Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug gemäß § 14 Versammlungsgesetz spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe beim Ordnungsamt anmelden.

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  • Antrag zum Ersterwerb eines Führerscheins

    Über diesen Online-Service können Sie Ihren ersten Führerschein beantragen.

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  • Anträge zum Abfallbehälter

    Hier haben Sie die Möglichkeit, ihre Abfallbehälter neu anzumelden, abzumelden zu ändern oder einen Schaden beziehungsweise Verlust einzutragen. Bitte beachten Sie, dass ein Eigentümerwechsel hierüber nicht möglich ist.

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  • Anzeige des vorübergehenden Betriebs eines Gaststättengewerbes

    Wer aus besonderem Anlass (z. B. Volksfest, Musikveranstaltung) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (Ausschankwagen, Bierzelt usw.) aufnehmen möchte, hat dies spätestens 4 Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.

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  • Ausnahmen und Erlaubnisse im Straßenverkehrsraum

    Dieser Online-Service ermöglicht es Ihnen, Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Sondernutzungserlaubnisse nach dem hessischen Straßengesetz (HStrG) neu zu beantragen oder eine Ablaufende zu verlängern.

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  • Beantragung einer einfachen Meldebescheinigung

    Mit diesem Online-Service können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen. Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten: Familienname frühere Namen Vornamen Doktorgrad Ordensname, Künstlername Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung Die einfache Meldebescheinigung ist gebührenpflichtig. Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die einfache Meldebescheinigung postalisch.

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  • Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung

    Mit diesem Online-Service können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen. Die erweiterte Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten: Familienname frühere Namen Vornamen Doktorgrad Ordensname, Künstlername Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner, minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift frühere Anschriften Einzugsdatum, Auszugsdatum Familienstand Die einfache Meldebescheinigung ist gebührenpflichtig. Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die erweiterte Meldebescheinigung postalisch.

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  • Beantragung von Übermittlungssperren

    Mit diesem Antrag haben Sie die Möglichkeit, für sich eine oder mehrere der folgenden Übermittlungssperren im Melderegister eintragen zu lassen: Übermittlung nach § 36 Abs. 2 BMG (Widerspruchsrecht gegen Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr Übermittlungssperre nach § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG (Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften) Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG (Widerspruchsrecht zur Auskunft an Parteien u.a.) Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG (bei Alters- oder Ehejubiläen) Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG (Widerspruchsrecht zur Auskunft an Adressbuchverlage)

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  • Brauchtumsfeuer

    Dieser Online-Service ermöglicht es Ihnen, eine Genehmigung zur Durchführung eines Brauchtumsfeuers zu beantragen.

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  • Eheurkunden anfordern

    Hier können Sie Eheurkunden online bestellen. Zuständig für die Urkundenausstellung ist unser Standesamt dann, wenn der Ort der Eheschließung in unserem Zuständigkeitsbereich liegt. Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und die Eheschließung durch unser Standesamt nachbeurkundet, rufen Sie uns bitte an oder senden Sie uns eine Mail. Antragsberechtigt ist die beurkundete Person selbst, sowie deren Ehegatte, Lebenspartner, Vorfahren oder Abkömmlinge. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Der Antragsteller / die Antragstellerin muss mindestens 16 Jahre alt sein.

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  • Erlaubnisverfahren für das Halten und Führen eines gefährlichen Hundes

    Dieser Online-Service ermöglicht es Ihnen, das Halten und Führen eines gefährlichen Hundes zu beantragen. Wenn ihr Hund vollständig oder überwiegend einer der in der Hundeverordnung (HundeVO) genannten Rassen angehört, handelt es sich um einen gefährlichen Hund. Ebenso wenn er unabhängig von der Rasse nach § 2 Absatz 2 HundeVO verhaltensauffällig ist/wahr.

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  • Erschließungsbeitragsbescheinigung beantragen

    Über diesen Online Service können Sie einen Antrag zur Erstellung einer Erschließungsbeitragsbescheinigung stellen. Der Erschließungsbeitrag umfasst den beitragsfähigen Aufwand für den Erwerb und die Freilegung der Flächen für die Erschließungsanlage sowie ihre erstmalige Herstellung einschließlich der Einrichtung für ihren Oberflächen-Entwässerung und Beleuchtung (§ 128 BauGB)..

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  • Feuerwerk

    Über diesen Online Service können Privatpersonen eine Ausnahmegenehmigung zur Durchführung eines Feuerwerks beantragen. Personen mit einer Erlaubnis oder einem Befähigungsschein können die Durchführung eines Feuerwerks anzeigen.

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  • Führerschein Umtausch

    Über diesen Online-Service können Sie Ihren alten Führerschein in einen Scheckkartenführerschein umtauschen.

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  • Geburtsurkunden anfordern

    Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.

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  • Glücksspielveranstaltung

    Über diesen Online-Service können Sie einen Antrag auf die Durchführung einer Glücksspielveranstaltung stellen.

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  • Landpachtanzeige

    Sie können den Abschluss eines Landpachtvertrages einer Fläche größer 1 Hektar anzeigen oder Änderungen daran.

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  • Lebenspartnerschaftsurkunden anfordern

    Als Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft erhalten Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde.

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  • Melderegisterauskünfte für Private und kleinere Unternehmen (civex-p)

    Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

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  • Melderegisterauskünfte für Unternehmen (civex-m)

    Um eine erweiterte Auskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen. Sie erhalten Auskunft über Familienname, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und, soweit die Person verstorben ist, den Hinweis darauf. Zusätzlich erhalten Sie Auskunft über frühere Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, den Familienstand, beschränkt, auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners, Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

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  • Meldung Gartenwasserzählerstand (privater Abwasserabzugszähler)

    Über diesen Online-Service können Sie den Stand Ihres Wasserzählers flexibel selbst melden und benötigen keinen Ablesetermin mehr.

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  • Meldung Verlust Hundesteuermarke

    Wenn die Hundesteuermarke verloren geht oder beschädigt wird, muss dies umgehend der Stadt gemeldet werden. Dafür werden das Kassenzeichen und die Hundesteuermarke benötigt. Beides finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid.

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  • Meldung zum Eigentümerwechsel

    Über den folgenden Prozess können Sie nach einem Eigentumswechsel online die Grundsteuer, die Verbrauchsgebühren Wasser, Abwasser, Niederschlagswasser, Fernwärme, Abfall und Straßenreinigung ummelden.

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  • Nutzung von Wappen und Logo

    Hier haben Sie die Möglichkeit, die Nutzung des kommunalen Wappens oder des Logos anzuzeigen bzw. zu beantragen. Bedenken Sie, dass der Nutzungsantrag u. a. auch Gebühren auslösen kann.

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  • Online-Anhörung

    Im Rahmen der Online-Anhörung haben Betroffene oder Zeugen in Verwarnungs- oder Bußgeldverfahren die Möglichkeit, sich über einen im Anhörungsbogen, Verwarngeldangebot oder Zeugenfragebogen aufgedruckten Zugangscode im Online-Portal anzumelden. Hier können beispielsweise Beweisfotos eingesehen werden oder es besteht die Möglichkeit, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Die Antwort wird unmittelbar dem Verfahren zugeordnet und es entfallen Postwege und Portokosten. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Dokumente, wie z. b. einen Kaufvertrag, hochzuladen.

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  • Selbsterklärung zur Berechnung der Niederschlagswasser

    Über den folgenden Prozess können Sie Ihre Daten zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr online übermitteln. Diese fällt für Privathaushalte und Unternehmen für die Entsorgung von Niederschlagswasser an, das über bebaute und versiegelte Flächen in die Kanalisation gelangt. Voraussetzung ist, dass die befestigte Fläche der Grundstücke einen Anschluss an die Kanalisation aufweisen.

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  • Sterbeurkunden anfordern

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für: ● die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie ● die Nachlassabwicklung ● die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

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  • Terminvergabe Bürgerbüro

    Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro

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  • Verbrennung pflanzlicher Abfälle

    Über diesen Online-Service können Sie einen Antrag auf Verbrennung von landwirtschaftlichen und im Außenbereich anfallenden Abfällen stellen.

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  • Vergabe einer Hausnummer

    Um Neubeuten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.

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  • Voranmeldung Eheschließung

    Über diesen Online Service können Sie uns Daten und Dokumente für die Anmeldung Ihrer Eheschließung vorab übermitteln, wenn einer von Ihnen seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zuständigkeitsbereich unseres Standesamtsbezirkes hat. Die Voraussetzungen für die Eheschließung sind vom Standesamt zu prüfen. Nach Eingang des Antrages kontaktieren Sie die Mitarbeiterinnen des Standesamtes per Telefon oder E-Mail, um die nächsten Schritte zu besprechen und einen persönlichen Termin zur Anmeldung Ihrer Eheschließung zu vereinbaren. Bei diesem müssen Dokumente im Original vorgelegt werden. Die individuelle Unterlagen teilt Ihnen das Standesamt aufgrund ihrer Voranmeldung mit.

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  • Voranzeige Geburt

    Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden. Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet: 1) jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist, 2) jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)

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  • Voranzeige Sterbefall

    Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden. Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet: 1) jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, 2) die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, 3) jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)

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  • Vorkaufsrecht der Gemeinden

    Über diesen Online Service können Sie einen Grundstücksverkauf zum Zwecke der Prüfung des Vorkaufsrechtes der Gemeinde melden.

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