Hier können Sie Eheurkunden online bestellen.
Zuständig für die Urkundenausstellung ist unser Standesamt dann, wenn der Ort der Eheschließung in unserem Zuständigkeitsbereich liegt.
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und die Eheschließung durch unser Standesamt nachbeurkundet, rufen Sie uns bitte an oder senden Sie uns eine Mail.
Antragsberechtigt ist die beurkundete Person selbst, sowie deren Ehegatte, Lebenspartner, Vorfahren oder Abkömmlinge. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Der Antragsteller / die Antragstellerin muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung: