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Erlaubnisverfahren für das Halten und Führen eines gefährlichen Hundes

Dieser Online-Service ermöglicht es Ihnen, das Halten und Führen eines gefährlichen Hundes zu beantragen. Wenn ihr Hund vollständig oder überwiegend einer der in der Hundeverordnung (HundeVO) genannten Rassen angehört, handelt es sich um einen gefährlichen Hund. Ebenso wenn er unabhängig von der Rasse nach § 2 Absatz 2 HundeVO verhaltensauffällig ist/wahr.

Amt
Sicherheit und Ordnung
Straße
Marktplatz 14
Ort
34225 Baunatal

Kontakt

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