Dieser Online-Service ermöglicht es Ihnen, das Halten und Führen eines gefährlichen Hundes zu beantragen. Wenn ihr Hund vollständig oder überwiegend einer der in der Hundeverordnung (HundeVO) genannten Rassen angehört, handelt es sich um einen gefährlichen Hund. Ebenso wenn er unabhängig von der Rasse nach § 2 Absatz 2 HundeVO verhaltensauffällig ist/wahr.
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung: