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Online-Dienste

Sie finden Ihren Online-Dienst am einfachsten, wenn Sie in dem Suchfeld ein Schlagwort zu Ihrem Anliegen eingeben.

Geben Sie z.B. das Wort "Hund" ein, werden Ihnen sofort alle passenden Treffer angezeigt.

 
 
 
 
 
  • Eheurkunden anfordern

    Hier können Sie Eheurkunden online bestellen. Zuständig für die Urkundenausstellung ist unser Standesamt dann, wenn der Ort der Eheschließung in unserem Zuständigkeitsbereich liegt. Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und die Eheschließung durch unser Standesamt nachbeurkundet, rufen Sie uns bitte an oder senden Sie uns eine Mail. Antragsberechtigt ist die beurkundete Person selbst, sowie deren Ehegatte, Lebenspartner, Vorfahren oder Abkömmlinge. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Der Antragsteller / die Antragstellerin muss mindestens 16 Jahre alt sein.

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  • Erlaubnisverfahren für das Halten und Führen eines gefährlichen Hundes

    Dieser Online-Service ermöglicht es Ihnen, das Halten und Führen eines gefährlichen Hundes zu beantragen. Wenn ihr Hund vollständig oder überwiegend einer der in der Hundeverordnung (HundeVO) genannten Rassen angehört, handelt es sich um einen gefährlichen Hund. Ebenso wenn er unabhängig von der Rasse nach § 2 Absatz 2 HundeVO verhaltensauffällig ist/wahr.

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  • Erschließungsbeitragsbescheinigung beantragen

    Über diesen Online Service können Sie einen Antrag zur Erstellung einer Erschließungsbeitragsbescheinigung stellen. Der Erschließungsbeitrag umfasst den beitragsfähigen Aufwand für den Erwerb und die Freilegung der Flächen für die Erschließungsanlage sowie ihre erstmalige Herstellung einschließlich der Einrichtung für ihren Oberflächen-Entwässerung und Beleuchtung (§ 128 BauGB)..

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