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Passwesen

Beantragung von Ausweisdokumenten


Allgemein

  • Ein aktuelles, biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr)
    (Größe, Lichtverhältnisse entsprechend der Pass-Personalausweis-Vorschriften)
    Alternativ können Sie ab 1. März 2023 an einem Selbstbedienungsterminal für 8,50 Euro direkt im Bürgerbüro ein biometrisches Foto machen lassen. Dieses Foto wird nicht ausgedruckt sondern digital weiterverarbeitet. 
  • persönliches Erscheinen der Antragstellerin/des Antragsstellers erforderlich
    (auch Minderjährige, Unterschriftspflicht für Kinder ab 10 Jahren, Fingerabdruck ab 6 Jahren)
  • alten Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass bitte mitbringen


Bei erstmaliger Beantragung eines Ausweisdokumentes oder nach einer Änderung des Namens sind folgende Dokumente erforderlich:

  • bei ledigen Personen: Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen: Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde
  • bei Namensänderung: (z. B. Wiederannahme des Geburtsnamens oder Änderung der Vornamenreihenfolge) Bescheinigung über   die Namensänderung/neue Geburtsurkunde
  • bei Namensänderung durch Eheschließung (auch bei Doppelnamen): Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch


Zusätzlich bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:

  • durch Einbürgerung zusätzlich zu den o. g. Unterlagen: Einbürgerungsurkunde und ausländisches Ausweisdokument
  • bei Spätaussiedlern zusätzlich zu den o. g. Unterlagen: Staatsangehörigkeitsausweis, Registrierschein +                                            Flüchtlingsausweis/Bescheinigung nach § 15 BVFG


Bitte alle Urkunden/Bescheinigungen im Original, (ggf. mit deutscher Übersetzung) mitbringen!

Personalausweis

Nähere Informationen zum Personalausweis erhalten Sie auf folgender Homepage:

Bitte beachten Sie:

  • Gemäß § 1 Abs. 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) besteht für jeden deutschen Staatsangehörigen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr eine gesetzliche Pflicht im Besitz eines gültigen Ausweises zu sein.
  • Sollte ein Ausweisdokument nicht rechtzeitig beantragt werden, so kann gem. § 5 PAuswG (Personalausweisgesetz) eine Geldbuße erhoben werden!
  • Auch bei Namensänderungen (z. B. bei Eheschließung) müssen rechtzeitig neue Ausweisdokumente beantragt werden. Dies kann auch schon vor einer Eheschließung geschehen.

Reisepässe

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen.

Vor Antritt einer Reise sollten Sie klären, ob eine Mindestgültigkeitsdauer für Ihr Reiseland vorgeschrieben ist. Verbindliche Informationen hierzu erhalten Sie über die jeweilige Botschaft Ihres Reiselandes.

Urlaubszeit - Reisezeit

Haben Sie auch an alles gedacht?

Sind Ihre Ausweisdokumente noch gültig?
Obwohl es bei der Einreise in verschiedene Länder keinen Grenzkontrollen mehr gibt, muss man sich innerhalb der Länder ausweisen können.

Bei der Frage, welche Ausweisdokumente für die Einreise in Ihr Urlaubsland erforderlich sind, und ob es noch andere Einreisebestimmungen wie z. B. Impfvorschriften gibt, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Reiseantritt an die Botschaft des jeweiligen Reiselandes bzw. an das Auswärtige Amt.

Für Reisen nach Amerika gelten besondere Einreisebestimmungen.

Bitte beachten Sie folgende Websites:

Auswärtiges Amt der Bundesrepublik
www.auswaertiges-amt.de

Botschaft der U.S.A. in Deutschland
www.usembassy.de

ESTA - Elektronischen Reisegenehmigungssystems der U.S.A.
esta.cbp.dhs.gov

Personalausweis

• Unterlagen siehe oben unter „Allgemein“

• Bei Beantragung vor dem 16. Lebensjahr ist bei gemeinsamen Sorgerecht die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten erforderlich (Ausweisdokument mitbringen)

Gebühr und Gültigkeit:

22,80 € für Personen unter 24 Jahren, Gültigkeit 6 Jahre

37,00 € für Personen über 24 Jahren, Gültigkeit 10 Jahre

Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei Personalausweisen und Reisepässen ebenfalls Fingerabdrücke abgeben. Die Kinder müssen demnach persönlich bei der Antragstellung anwesend sein.


Vorläufiger Personalausweis

• Unterlagen siehe oben unter „Allgemein“

• Bei Beantragung vor dem 16. Lebensjahr ist bei gemeinsamen Sorgerecht die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten erforderlich (Ausweisdokument mitbringen)

Gebühr und Gültigkeit:

10,00 €, Gültigkeit 3 Monate


Reisepass

• Unterlagen siehe oben unter „Allgemein“

• Bei Beantragung vor dem 18. Lebensjahr ist bei gemeinsamen Sorgerecht die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten erforderlich (Ausweisdokument mitbringen)

Gebühr und Gültigkeit:

37,50 € für Personen unter 24 Jahren, Gültigkeit 6 Jahre

70,00 € für Personen über 24 Jahren, Gültigkeit 10 Jahre

Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei Personalausweisen und Reisepässen ebenfalls Fingerabdrücke abgeben. Die Kinder müssen demnach persönlich bei der Antragstellung anwesend sein.


Vielreisepass (48 Seiten)

• Unterlagen siehe oben unter „Allgemein“

• Bei Beantragung vor dem 18. Lebensjahr ist bei gemeinsamen Sorgerecht die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten erforderlich (Ausweisdokument mitbringen)

Gebühr und Gültigkeit:

59,50 € für Personen unter 24 Jahren, Gültigkeit 6 Jahre

82,00 € für Personen über 24 Jahren, Gültigkeit 10 Jahre

Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei Personalausweisen und Reisepässen ebenfalls Fingerabdrücke abgeben. Die Kinder müssen demnach persönlich bei der Antragstellung anwesend sein.


Express-Reisepass

• Unterlagen siehe oben unter „Allgemein“

• Bei Beantragung vor dem 18. Lebensjahr ist bei gemeinsamen Sorgerecht die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten erforderlich (Ausweisdokument mitbringen)

• Wird im Expressverfahren von der Bundesdruckerei innerhalb von 5 Werktagen fertig gestellt

Gebühr und Gültigkeit:

69,50 € für Personen unter 24 Jahren, Gültigkeit 6 Jahre

102,00 € für Personen über 24 Jahren, Gültigkeit 10 Jahre

91,50 € für Personen unter 24 Jahren, Gültigkeit 6 Jahre (48 Seiten)

114,00 € für Personen über 24 Jahren, Gültigkeit 10 Jahre (48 Seiten)

Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei Personalausweisen und Reisepässen ebenfalls Fingerabdrücke abgeben. Die Kinder müssen demnach persönlich bei der Antragstellung anwesend sein.


Zweitreisepass

• Unterlagen siehe oben unter „Allgemein“

• Bei Beantragung vor dem 18. Lebensjahr ist bei gemeinsamen Sorgerecht die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten erforderlich (Ausweisdokument mitbringen)

• Zwingend erforderlich ist die Bestätigung des (z. B. Arbeitgebers), dass die Notwendigkeit besteht, einen Zweitreisepass zu besitzen

Gebühr und Gültigkeit:

37,50 € für Personen unter 24 Jahren, Gültigkeit 6 Jahre

60,00 € für Personen über 24 Jahren, Gültigkeit 6 Jahre


Vorläufiger Reisepass

Notfalldokument, kann nur ca. 2-3 Tage vor Reiseantritt ausgestellt werden, Nachweise wie Flugtickets oder eine Reisebestätigung sind als Nachweis bei Beantragung vorzulegen!

• Unterlagen siehe oben unter „Allgemein“

• Bei Beantragung vor dem 18. Lebensjahr ist bei gemeinsamen Sorgerecht die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten erforderlich (Ausweisdokument mitbringen)

Gebühr und Gültigkeit:

26,00 €, Gültigkeit 1 Jahr