• Ein aktuelles, biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr)
(Größe, Lichtverhältnisse entsprechend der Pass-Personalausweis-Vorschriften)
Alternativ können Sie ab 1. März 2023 an einem Selbstbedienungsterminal für 8,50 Euro direkt im Bürgerbüro ein biometrisches Foto machen lassen. Dieses Foto wird nicht ausgedruckt sondern digital weiterverarbeitet.
• persönliches Erscheinen der Antragstellerin/des Antragsstellers erforderlich
(auch Minderjährige, Unterschriftspflicht für Kinder ab 10 Jahren, Fingerabdruck ab 6 Jahren)
• alten Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass bitte mitbringen
Bei erstmaliger Beantragung eines Ausweisdokumentes oder nach einer Änderung des Namens sind folgende Dokumente erforderlich:
• bei ledigen Personen: Geburts- oder Abstammungsurkunde
• bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen: Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde
• bei Namensänderung: (z. B. Wiederannahme des Geburtsnamens oder Änderung der Vornamenreihenfolge) Bescheinigung über die Namensänderung/neue Geburtsurkunde
• bei Namensänderung durch Eheschließung (auch bei Doppelnamen): Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
Zusätzlich bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:
• durch Einbürgerung zusätzlich zu den o. g. Unterlagen: Einbürgerungsurkunde und ausländisches Ausweisdokument
• bei Spätaussiedlern zusätzlich zu den o. g. Unterlagen: Staatsangehörigkeitsausweis, Registrierschein + Flüchtlingsausweis/Bescheinigung nach § 15 BVFG
Sie könne den Status Ihres Passantrages auch online abfragen. Sie finden die Abfrage unter unseren Online-Diensten:
Am 01.11.2010 wurde der neue Personalausweis eingeführt. Der neue Personalausweis ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat mit folgenden neuen Funktionen:
Nähere Informationen zum neuen Personalausweis erhalten Sie auf folgender Homepage:
Seit dem 01. November 2007 werden in Deutschland Reisepässe nur noch mit Fingerabdruck erstellt. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen.
Vor Antritt einer Reise sollten Sie klären, ob eine Mindestgültigkeitsdauer für Ihr Reiseland vorgeschrieben ist. Verbindliche Informationen hierzu erhalten Sie über die jeweilige Botschaft Ihres Reiselandes.
Haben Sie auch an alles gedacht?
Sind Ihre Ausweisdokumente noch gültig?
Obwohl es bei der Einreise in verschiedene Länder keinen Grenzkontrollen mehr gibt, muss man sich innerhalb der Länder ausweisen können.
Bei der Frage, welche Ausweisdokumente für die Einreise in Ihr Urlaubsland erforderlich sind, und ob es noch andere Einreisebestimmungen wie z. B. Impfvorschriften gibt, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Reiseantritt an die Botschaft des jeweiligen Reiselandes bzw. an das Auswärtige Amt.
Für Reisen nach Amerika gelten besondere Einreisebestimmungen.
Bitte beachten Sie folgende Websites:
Auswärtiges Amt der Bundesrepublik
www.auswaertiges-amt.de
Botschaft der U.S.A. in Deutschland
www.usembassy.de
ESTA - Elektronischen Reisegenehmigungssystems der U.S.A.
esta.cbp.dhs.gov
Personalausweis
• Unterlagen siehe oben unter „Allgemein“
• Bei Beantragung vor dem 16. Lebensjahr ist bei gemeinsamen Sorgerecht die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten erforderlich (Ausweisdokument mitbringen)
Gebühr und Gültigkeit:
22,80 € für Personen unter 24 Jahren, Gültigkeit 6 Jahre
37,00 € für Personen über 24 Jahren, Gültigkeit 10 Jahre
Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei Personalausweisen und Reisepässen ebenfalls Fingerabdrücke abgeben. Die Kinder müssen demnach persönlich bei der Antragstellung anwesend sein.
Vorläufiger Personalausweis
• Unterlagen siehe oben unter „Allgemein“
• Bei Beantragung vor dem 16. Lebensjahr ist bei gemeinsamen Sorgerecht die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten erforderlich (Ausweisdokument mitbringen)
Gebühr und Gültigkeit:
10,00 €, Gültigkeit 3 Monate
Reisepass
• Unterlagen siehe oben unter „Allgemein“
• Bei Beantragung vor dem 18. Lebensjahr ist bei gemeinsamen Sorgerecht die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten erforderlich (Ausweisdokument mitbringen)
Gebühr und Gültigkeit:
37,50 € für Personen unter 24 Jahren, Gültigkeit 6 Jahre
60,00 € für Personen über 24 Jahren, Gültigkeit 10 Jahre
Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei Personalausweisen und Reisepässen ebenfalls Fingerabdrücke abgeben. Die Kinder müssen demnach persönlich bei der Antragstellung anwesend sein.
Vielreisepass (48 Seiten)
• Unterlagen siehe oben unter „Allgemein“
• Bei Beantragung vor dem 18. Lebensjahr ist bei gemeinsamen Sorgerecht die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten erforderlich (Ausweisdokument mitbringen)
Gebühr und Gültigkeit:
59,50 € für Personen unter 24 Jahren, Gültigkeit 6 Jahre
82,00 € für Personen über 24 Jahren, Gültigkeit 10 Jahre
Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei Personalausweisen und Reisepässen ebenfalls Fingerabdrücke abgeben. Die Kinder müssen demnach persönlich bei der Antragstellung anwesend sein.
Express-Reisepass
• Unterlagen siehe oben unter „Allgemein“
• Bei Beantragung vor dem 18. Lebensjahr ist bei gemeinsamen Sorgerecht die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten erforderlich (Ausweisdokument mitbringen)
• Wird im Expressverfahren von der Bundesdruckerei innerhalb von 5 Werktagen fertig gestellt
Gebühr und Gültigkeit:
69,50 € für Personen unter 24 Jahren, Gültigkeit 6 Jahre
92,00 € für Personen über 24 Jahren, Gültigkeit 10 Jahre
91,50 € für Personen unter 24 Jahren, Gültigkeit 6 Jahre (48 Seiten)
114,00 € für Personen über 24 Jahren, Gültigkeit 10 Jahre (48 Seiten)
Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei Personalausweisen und Reisepässen ebenfalls Fingerabdrücke abgeben. Die Kinder müssen demnach persönlich bei der Antragstellung anwesend sein.
Zweitreisepass
• Unterlagen siehe oben unter „Allgemein“
• Bei Beantragung vor dem 18. Lebensjahr ist bei gemeinsamen Sorgerecht die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten erforderlich (Ausweisdokument mitbringen)
• Zwingend erforderlich ist die Bestätigung des (z. B. Arbeitgebers), dass die Notwendigkeit besteht, einen Zweitreisepass zu besitzen
Gebühr und Gültigkeit:
37,50 € für Personen unter 24 Jahren, Gültigkeit 6 Jahre
60,00 € für Personen über 24 Jahren, Gültigkeit 6 Jahre
Vorläufiger Reisepass
Notfalldokument, kann nur ca. 2-3 Tage vor Reiseantritt ausgestellt werden, Nachweise wie Flugtickets oder eine Reisebestätigung sind als Nachweis bei Beantragung vorzulegen!
• Unterlagen siehe oben unter „Allgemein“
• Bei Beantragung vor dem 18. Lebensjahr ist bei gemeinsamen Sorgerecht die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten erforderlich (Ausweisdokument mitbringen)
Gebühr und Gültigkeit:
26,00 €, Gültigkeit 1 Jahr
Kinderreisepass (Ausstellung nur für unter 12-Jährige)
• Unterlagen siehe oben unter „Allgemein“
• Bei Beantragung vor dem 16. Lebensjahr ist bei gemeinsamen Sorgerecht die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten erforderlich (Ausweisdokument mitbringen)
Gebühren:
13,00 € für die Erstausstellung
6,00 € für die Verlängerung mit aktuellem Passbild des Kindes