29.04.2020
Bürger müssen im ÖPNV und Handel Mund-Nasen-Schutz tragen
Seit Montag müssen die Bürger einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie die Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs nutzen oder den Publikumsbereich von Geschäften, Bank- und Postfilialen betreten. Das beschloss die Hessische Landesregierung vergangene Woche. Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Menschen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Das Nichttragen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann bei wiederholtem Verstoß mit einem Bußgeld von 50 Euro belegt werden.
Als Mund-Nasen-Schutz zählt jeder Schutz vor Mund und Nase, der auf Grund seiner Beschaffenheit unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln oder Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern. Auch Besucher, die mit Terminvereinbarung das Rathaus betreten, müssen eine Maske tragen.
Die Landesregierung weist zudem darauf hin, dass Abstandsregelungen und Kontaktsperren auch beim Tragen einer sogenannten Alltagsmaske unbedingt eingehalten werden müssen.
"Mit dieser Regelung können wir uns gemeinsam besser vor Corona schützen", betont Bürgermeisterin Silke Engler und stimmt damit Vizelandrat Andreas Siebert zu. Er begrüße es, dass Hessen dem Beispiel anderer Bundesländer folge und eine landeseinheitliche Maskenpflicht einführe. Wichtig sei nach wie vor, dass die Menschen aufeinander achten, die erforderlichen Abstände von 1,5 Meter und die Hygienemaßnahmen einhalten, fügt Engler hinzu.
Mehr zum Schutz vor dem Coronavirus mit Alltagsmasken finden Sie unter Maskenpflicht in Hessen.