Das Wahlamt wurde ausgelagert und befindet sich jetzt im Konferenzraum, Untergeschoss der Stadthalle (Eingang über den Europaplatz).
Barrierefreier Eingang, da der Fahrtstuhl über eine Klingel angefordert werden kann.
03.11.2021
Hier wird direkt darüber entschieden, wer die nächsten 6 Jahre Bürgermeister/in werden soll.
Der Bürgermeister / Die Bürgermeisterin führt
26.10.2021
Die Anträge auf Briefwahl können beim Wahlamt der Stadt Baunatal gestellt werden.
Dazu müssen die Wahlbenachrichtigungen ausgefüllt, unterschrieben und dem Wahlamt übersandt / übergeben werden. Bei persönlicher Abgabe kann die Wahl auch sofort vorgenommen werden.
13.10.2021
Die Wahlräume in den Wahlbezirken
103 Altenbauna-Mitte, Baunsbergschule, Auf dem Wiede 6
201 Altenritte-West, Ev. Gemeindehaus, Ritter Str.
202 Altenritte-Ost, Vereinshaus, Ritter Str.
701 Guntershausen, Gemeinschaftshaus, Lindenstraße 1
sind für Wahlberechtigte mit Mobilitätsbeeinträchtigung nicht barrierefrei erreichbar. Wahlberechtigte aus diesen Wahlbezirken, die in einem anderen barrierefreien Wahlraum wählen wollen, benötigen hierfür einen Wahlschein.
07.10.2021
Wer den Antrag für einen anderen stellen will, muss seine Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen. Diese erteilt man durch Eintrag auf der Wahlbenachrichtigung.
Gleiches gilt für die Aushändigung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen. Sie dürfen nur an den Wahlberechtigten persönlich oder einen Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht erfolgen.
27.09.2021
Die Briefwahl für die Bürgermeister*innenwahl hat am 27. September 2021 begonnen. Die Anträge können beim Wahlamt der Stadt Baunatal gestellt werden.
Dazu müssen die Wahlbenachrichtigungen ausgefüllt, unterschrieben und dem Wahlamt übersandt / übergeben werden.
Bei persönlicher Abgabe kann die Wahl auch sofort vorgenommen werden.
Wer den Antrag für einen anderen stellen will, muss seine Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen. Diese erteilt man durch Eintrag auf der Wahlbenachrichtigung.
Die Aushändigung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen darf nur an den Wahlberechtigten persönlich erfolgen. Die Unterlagen dürfen auch an einen Bevollmächtigten ausgehändigt werden. Die Voraussetzungen dafür sind:
a) eine schriftliche Vollmacht (Eintragung und Unterschrift auf der Wahlbenachrichtigung
b) der Bevollmächtigte darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Der Antrag auf Briefwahl kann dann auch über die Internetseite der Stadt Baunatal gestellt werden.
Nach Ausfüllen des Antrags werden die Unterlagen umgehend durch das Wahlamt ausgestellt und per Post an die angegebene Adresse geschickt.
Stadt Baunatal
Marktplatz 14
34225 Baunatal
0561 4992-0
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