Jugendliche unter 18 Jahren, die in das Berufsleben eintreten, benötigen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz eine ärztliche Untersuchung. Man unterscheidet hier zwischen der Erstuntersuchung und der Nachuntersuchung.
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann sowohl vom Jugendlichen persönlich als auch von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
Benötigte Unterlagen zur Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheines:
• Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass