Telefon: 0561 4992-0

Meldewesen

An- bzw. Ummeldung des Wohnsitzes in Baunatal

Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich seit dem 01.06.2004 bei Ihrer bisherigen Meldebehörde nicht mehr abmelden. Ab dem 01.11.2015 gilt das einheitliche Bundesmeldegesetz.

Die Anmeldung bei der neuen Meldebehörde muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung vorgenommen werden. Hierfür muss die meldepflichtige Person eine Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde vorlegen. Die Wohnungsgeberbestätigung über den Einzug ist vom Vermieter oder Eigentümer der neuen Wohnung vollständig auszufüllen und sollte dem/der neuen Mieter/in mit dem Mietvertrag ausgehändigt werden. Die neue Meldebehörde veranlasst dann die Abmeldung Ihrer vorherigen Wohnung automatisch.

Bitte beachten Sie, dass der Mietvertrag nicht die Wohnungsgeberbestätigung ersetzt.

Bitte beachten Sie weiter:

 
Persönliches Erscheinen erforderlich? 

Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Bei minderjährige Personen obliegt die Meldepflicht den gesetzlichen Vertretern. Bei Ehepaaren/Familien ist es ausreichend, wenn eine Person zur Anmeldung erscheint. Wichtig ist, dass alle Ausweise zur Änderung vorliegen müssen bzw. der Nationalpass ggf. in Verbindung mit dem Aufenthaltstitel.

Besonderheiten bei der Anmeldung 

• Bei gemeinsamem Sorgerecht ist die Unterschrift des zweiten Sorgeberechtigten bei der Meldebehörde erforderlich. Bitte vergessen Sie nicht, dass bei einer Vollmacht auch eine Ausweiskopie beizulegen ist, damit die Unterschrift abgeglichen werden kann.

• Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, dessen Aufgaben die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer

• Bei Anmeldungen aus dem Ausland von Personen die bereits in Deutschland gemeldeten waren, benötigt die Meldebehörde die letzte inländische Anschrift. Bitte halten Sie diese bereit.

KFZ-Schein Änderung
bei Umzug innerhalb des Landkreises Kassel

Bei Umzügen innerhalb Baunatals oder Zuzügen aus dem Landkreis Kassel müssen auch Fahrzeuge umgemeldet werden. Dies können Sie ebenfalls im Bürgerbüro erledigen. Voraussetzung ist, dass noch kein Aufkleber im Anschriftenfeld angebracht wurde bzw. noch nie eine Änderung vorgenommen wurde.

Mitzubringen sind:


• Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
• Fahrzeugschein
• TÜV muss noch aktuell sein


Die Gebühr beträgt: 10,80 €

Bei Zuzügen aus anderen Städten bzw. Landkreisen und Eintragung einer Steuerbefreiung ist die Änderung des KFZ-Scheines nur bei der Zulassungsstelle möglich. Fahrzeuge, die auf ein Gewerbe zugelassen sind, dürfen ebenfalls nicht im Bürgerbüro Baunatal geändert werden.

Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die Zulassungsstelle für Stadt und Landkreis Kassel, Harzweg 15 in 34225 Baunatal,

 Telefon: 0561 9492770.

Abmeldung

Abmeldung ins Ausland oder ohne festen Wohnsitz

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen (z. B. Wegzug ins Ausland oder ohne festen Wohnsitz), muss eine Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug vom Vermieter oder Eigentümer ausgestellt und der Meldebehörde vorgelegt werden. Eine Abmeldung ins Ausland kann frühestens sieben Tage vor Auszug bei der Meldebehörde erfolgen.

Abmeldung Zweitwohnsitz

Die Abmeldung einer Nebenwohnung muss bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes erfolgen, eine Wohnungsgeberbestätigung ist hier nicht notwendig.

Bitte beachten Sie weiter:

Persönliches Erscheinen erforderlich?

Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Bei minderjährige Personen obliegt die Meldepflicht den gesetzlichen Vertretern. Bei Ehepaaren/Familien ist es ausreichend, wenn eine Person zur Anmeldung erscheint. Wichtig ist, dass alle Ausweise zur Änderung vorliegen müssen bzw. der Nationalpass ggf. in Verbindung mit dem Aufenthaltstitel.