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12.07.2021

Vorgarten der Baunatalerin Ursula Färber im Jahr 2020

„Lebendiger Vorgarten“

Baunatals dritter Vorgartenwettbewerb ausgerufen

Spätestens seit dem trockenen und heißen Sommer 2022 ist das Thema Klimaschutz in der breiten Öffentlichkeit angekommen.

Mit der Fortführung des Wettbewerbs „Lebendiger Vorgarten“ möchte die Stadt Baunatal weiterhin ein Zeichen gegen die leider fortschreitende Verbreitung von Steinwüsten und Schottergärten vor der Haustür setzen. Für mehr Mut zum Grün plädieren, um damit Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten im Wohnumfeld zu schaffen.

Umwelt-, Klima- und Artenschutz spielen eine immer größer werdende Rolle. Pflanzen und Insekten sind überlebenswichtig für den Menschen. Hierbei sind selbst kleine Grünflächen wie die Vorgärten wichtig für das Kleinklima.

Neu ist in diesem Jahr die Ausweitung des Wettbewerbs auf Vorgärten von Gewerbegrundstücken, Wohnungsbaugesellschaften sowie der Baunataler Kita’s und Schulen.
Besonderes Augenmerk wird auf Vorgärten gelegt, die frisch neu- oder umgestaltet wurden sowie die Aspekte des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit berücksichtigen und essbare Pflanzen aufweisen.

Eine Fachjury bewertet die Gärten nach den Kriterien Vielfältigkeit (Pflanzenauswahl, Strukturen), Tierschutz (Nahrungs- und Nistangebote für Insekten, Vögel u.a.) und Umweltschutz (Versiegelung, Wasserrückhaltung, Lichtverschmutzung).

Die Begehungen der - in die engere Auswahl gekommenen - Vorgärten werden vor den Sommerferien, die Prämierung danach stattfinden.

Als Gewinne locken attraktive Sachpreise für die drei lebendigsten Vorgärten Baunatals (mit freundlicher Unterstützung durch den Rotary Club Baunatal).

Ab sofort können Sie 3 aussagekräftige Fotos mit dem Anmeldebogen bis zum 20. Juni 2023 entweder per E-Mail an rgnbrnwllstdt-bntld oder an Stadt Baunatal, Fachbereich Bau und Umwelt, z.Hd. Regina Braunewell, Zum Felsengarten 9 B, 34225 Baunatal senden.

Teilnahmebedingungen für den Baunataler Wettbewerb „Lebendiger Vorgarten 2023“

  1. Zeitraum
    Ab sofort können bis zum 20. Juli 2023 drei Fotos entweder per E-Mail oder postalisch eingesandt werden.
    Die Besichtigungen finden vor den Sommerferien (24.07. – 01.09.23), die Prämierung nach den Herbstferien (23.10. – 28.10.23) statt.
  2. Lage
    Es werden nur Vorgärten berücksichtigt, die innerhalb des Stadtgebiets der Stadt Baunatal liegen.
  3. Urheberrecht
    Mit dem Einsenden der notwendigen Fotos bestätigt jede/ jeder Einsender*in, dass das Urheberrecht beim der/ dem Einsender*in liegt. Mit dem Einsenden der Bilder erkennen die Teilnehmenden die Teilnahmebedingungen sowie die Übertragung der Nutzungsrechte an. Der/die Urheber*in versichert mit dem Einsenden der Fotos, dass es sich um den eigenen Vorgarten handelt.
  4. Nutzungsrechte
    Mit dem Zusenden der erforderlichen drei Fotos bestätigen die Teilnehmenden:
    •  über alle Rechte an den Fotos zu verfügen,
    •  keine Personen abzulichten,
    •  keine Rechte Dritter zu verletzen,
    •  Urheber*in der Fotos zu sein.

    Die Teilnehmenden gestatten dem Ausrichter, dass Fotos -insbesondere als Datei eingereichte - bearbeitet und umgestaltet werden dürfen, maßgeblich um die Qualität zu verbessern und diese an die zur Nutzung erforderlichen Formate anzupassen. Die Einsender*innen räumen dem Ausrichter einfache, sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe ein. Die eingereichten Fotos werden nicht zurückgesendet.
  5. Rechte am Motiv der Fotoaufnahmen
    Die Teilnehmenden stellen den Ausrichter von allen Ansprüchen anderer Personen (Dritter) frei, die diese ggf. wegen Verletzung ihrer Rechte, Urheber-, Lizenz-, Marken-, Wettbewerbs-oder sonstigen Schutzrechte aufgrund der von den Teilnehmenden übermittelten Fotos gegen die Verbände geltend machen.
  6. Auswahl der Vorgärten
    Eine Bewertungskommission trifft die Auswahl unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die finale Bewertung erfolgt optional vor Ort durch die Kommission. Die Entscheidung der Jury ist endgültig, über den Wettbewerb kann kein Schriftverkehr geführt werden.
  7. Kategorien
    Kategorie A: alle Erstteilnehmenden sowie Teilnehmende aus den beiden Vorjahren ohne Gewinne.
    Kategorie B: Teilnehmende aus den beiden Vorjahren, die bereits platziert waren.
  8. Datenschutz
    Die Stadt gewährleistet die Einhaltung des gesetzlichen Datenschutzes. Personenbezogene Daten werden ausschließlich, soweit für den Wettbewerb erforderlich, verarbeitet und gespeichert.
  9. Ausschluss
    Teilnehmende können aus Gründen des begründeten Verdachts oder Nachweises von Falschangaben, Manipulation, Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder sonstigen unerlaubten Handlungen vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.
  10. Rechtsweg
    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.