14.01.2025
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
anlässlich der Bundestagswahl am 23.02.2025 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wahlamt
Montag | 8:30 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 8:30 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 15:30 Uhr |
Mittwoch | 8:30 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag | 8:30 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 8:30 bis 12:00 Uhr |
Wahlamt im Erdgeschoss des Rathauses
Eingang über die Nordseite Europaplatz (ab 13.01.2025)
Telefon 0561 4992-231
Telefax 0561 4992-208
E-Mail whlmtstdt-bntld
Samstag, 25.01.2025 | 10:00 bis 13:00 Uhr |
Samstag, 01.02.2025 | 10:00 bis 13:00 Uhr |
Samstag, 08.02.2025 | 10:00 bis 13:00 Uhr |
Samstag, 15.02.2025 | 10:00 bis 13:00 Uhr |
Samstag, 22.02.2025 | 10:00 bis 12:00 Uhr |
Die Stadt Baunatal ist in 23 Wahlbezirke eingeteilt. Die Wahlräume sind auf der Wahlbenachrichtigung aufgeführt. Sie sind teilweise nicht barrierefrei erreichbar.
21.01.2025
Die Briefwahl für die Bundestagswahl hat am 13.01.2025 begonnen und die Anträge können beim Wahlamt der Stadt Baunatal gestellt werden.
Dazu müssen die Wahlbenachrichtigungen ausgefüllt, unterschrieben und dem Wahlamt übersandt / übergeben werden.
Bei persönlicher Abgabe kann die Wahl auch sofort vorgenommen werden.
Wer den Antrag für einen anderen stellen will, muss seine Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen. Diese erteilt man durch Eintrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Die Aushändigung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen darf nur an den Wahlberechtigten persönlich erfolgen. Die Unterlagen dürfen auch an einen Bevollmächtigten ausgehändigt werden. Die Voraussetzungen sind: a) eine schriftliche Vollmacht (Eintragung und Unterschrift auf der Wahlbenachrichtigung) und b) der Bevollmächtigte darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Der Antrag auf Briefwahl kann auch über die Internetseite der Stadt Baunatal (oben auf dieser Seite) gestellt werden. Nach Ausfüllen des Antrags werden die Unterlagen
umgehend durch das Wahlamt ausgestellt und per Post an die angegebene Adresse geschickt.
Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl laufen aber die Fristen für die Abgabe und Zulassung der Wahlvorschläge noch, so dass die praktische Umsetzung, wie
Stimmzetteldruck noch nicht möglich ist.
Die Auslieferung der Stimmzettel an die Wahlämter erfolgt voraussichtlich erst ab dem 31.01.2025.
Die Anträge auf Briefwahl werden bereits jetzt entgegengenommen, aber aus vorstehenden Gründen erfolgt die Ausstellung bzw. Zusendung erst im Februar.
14.01.2025
Der Stichtag für die Eintragung ins Wählerverzeichnis war Sonntag, 12.01.2025, damit kann seit Montag, 13.01.2025 die Briefwahl beantragt werden.
Die Wählerinnen und Wähler werden ihre Wahlbenachrichtigungen per Postzustellung im Laufe des Januar 2025 erhalten.
Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl laufen aber die Fristen für die Abgabe der Wahlvorschläge bei der Kreiswahlleitung (bis Mo., 20.01.2025) und Zulassung der Wahlvorschläge durch die Wahlausschüsse (am Fr., 24.01.25) noch, so dass die praktische Umsetzung, wie Stimmzetteldruck sowie Ausstellung der Unterlagen, noch nicht möglich ist.
Die Auslieferung der Stimmzettel an die Wahlämter erfolgt voraussichtlich erst ab dem 31.01.2025.
Die Anträge auf Briefwahl werden bereits jetzt entgegengenommen, aber aus vorstehenden Gründen erfolgt die Ausstellung bzw. Zusendung erst im Februar.
Die Berufungen für die Wahlvorstände sind in vollem Gang, aber in einzelnen Wahlbezirken werden noch Wahlhelfer gebraucht. Bitte melden Sie sich unter der Telefonnummer 0561 4992-231.
07.01.2025
Nachdem die rechtlichen Voraussetzungen für eine vorgezogene Bundestagswahl geschaffen wurden, können jetzt die Termine dazu bekannt gegeben werden.
Der Stichtag für die Eintragung ins Wählerverzeichnis ist Sonntag, 12.01.2025, damit ist auch die rechtliche Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen zu erhalten, ab 13.01.2025 gegeben.
Die Wählerinnen und Wähler werden ihre Wahlbenachrichtigung bereits im Januar 2025 erhalten, aber aufgrund der vorgegebenen Fristen und praktischen Umsetzung (Stimmzetteldruck) wird die Ausstellung dann noch nicht möglich sein.
Stadt Baunatal
Marktplatz 14
34225 Baunatal
0561 4992-0
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