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Ortsgericht

Am Erlenbach 5, 34225 Baunatal

Jede Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht. Die Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Landesverwaltung - hier die Justizverwaltung - eingebunden. Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichtes Baunatal ist das Amtsgericht Kassel.

Ortsgericht

Haus der Vereine
Am Erlenbach 5
34225 Baunatal

0561 4915558

Sprechzeiten
Dienstag von 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr

Die Aufgaben des Ortsgerichtes sind:

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien
    Die Beglaubigungen des Ortsgerichts haben die Besonderheit, dass sie eine öffentliche Beglaubigung sind. Diese besondere Schriftform ist für bestimmte Rechtsgeschäfte gesetzlich vorgeschrieben. Die Unterschriften und Abschriften werden nur beglaubigt, wenn die Personen, die die Unterschriften vollzogen oder die Abschriften vorgelegt haben, im Bezirk des Ortsgerichtes ihren Wohnsitz, ihren ständigen Arbeitsplatz haben, oder wenn dies im Zusammenhang mit anderen, die gleiche Sache betreffenden Beglaubigungen geschieht.
  • Sterbefallanzeige
    Der/die Ortsgerichtsvorsteher/in erteilt über den Sterbefall von Personen, die in dem Bezirk des Ortsgerichts ihren letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gehabt haben, eine Sterbefallanzeige. Für die erforderlichen Angaben hat der/die Ortsgerichtsvorsteher/in bei den Angehörigen oder bei anderen geeigneten Personen unverzüglich Auskunft einzuholen.
  • Sicherung des Nachlasses
    Der/die Ortsgerichtsvorsteher/in soll bis zur Annahme der Erbschaft die zur Sicherung des Nachlasses notwendigen Maßnahmen treffen, wenn
    1. hierzu ein Bedürfnis besteht
    2. die Erben unbekannt sind oder
    3. ungewiss ist, ob die Erben die Erbschaft angenommen haben.
  • Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung u. Erhaltung von Grundstücksgrenzen
    Das Ortsgericht ist zuständig, auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde bei der Feststellung und Erhaltung der Grenzen der Grundstücke, die in seinem Bezirk liegen, insbesondere bei der Errichtung fester Grenzzeichen, mitzuwirken.
  • Schätzungen
    Das Ortsgericht wird auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde den Wert schätzen von: Grundstücken, beweglichen Sachen, Nutzungen eines Grundstücks, Rechten an einem Grundstück, Früchten - die von dem Boden noch nicht getrennt sind; soweit sich die Gegenstände im jeweiligen Bezirk des Ortsgerichts befinden.

Gebühren werden nach der Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Land Hessen erhoben und sind abhängig von der Leistung.

Personell setzt sich das Ortsgericht Baunatal derzeit wie folgt zusammen:

  1. Ortsgerichtsvorsteher Herbert Jäger
  2. Stellv. Ortsgerichtsvorsteher Hartmut Landau
  3. Ortsgerichtsschöffe Heinrich Dittmar
  4. Ortsgerichtsschöffe Wilfried Albrecht
  5. Ortsgerichtsschöffe Matthias Daum

Rechtsgrundlagen

  • Ortsgerichtsgesetz im Lande Hessen
  • Dienstanweisung für die Ortsgerichte im Lande Hessen
  • Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen

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