Wärmeplanung Baunatal
Das Hessische Energiegesetz (HEG, § 13) legt fest, dass Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern ab dem 29.11.2023 verpflichtet sind, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen.
Die Wärmeplanung soll dabei helfen eine klimaneutrale, kostengünstige und sichere lokale Wärmeversorgung zu planen. Wo kann Energie eingespart werden und welche erneuerbaren Energiequellen vor Ort können für die Wärmeversorgung genutzt werden.
Die Stadt Baunatal vergab im November 2023 an das Büro Qoncept Kassel den Auftrag zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung. Ziel der Wärmeplanung ist die Entwicklung eines klimaneutralen Szenarios für Baunatal bis zum Jahr 2045.
Mit der kommunalen Wärmeplanung schafft die Stadt Baunatal die Grundlage für eine verlässliche, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung. Sie ist der Fahrplan für die kommenden Jahre und bietet Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und der Stadt die nötige Orientierung für die anstehenden Investitionen.
Im Rahmen der Wärmeplanung wird untersucht, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung im Jahr 2045 aussehen kann, was die Potentiale für erneuerbare Energie vor Ort sind und wie sich der Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung gestalten kann. Zudem werden insbesondere auch Eignungsgebiete für den zukünftigen Ausbau des Wärmenetzes bzw. für die dezentrale Wärmeversorgung (z.B. Wärmepumpen) benannt.
Der Bereich „südliches Altenbauna“ ist gemäß § 19 WPG „sehr wahrscheinlich geeignet“ und soll vorrangig als voraussichtliches Wärmeausbaugebiet ab 2030 entwickelt werden.
Der Bereich „mittleres Großenritte“ ist gemäß § 19 WPG „wahrscheinlich geeignet“ und soll als voraussichtliches Wärmeausbaugebiet über die Friedrich-Ebert-Allee und Bahnhofstr. bzw. Nebenstraßen frühestens ab 2035 entwickelt werden. Die Entwicklung dieses Areals zum Wärmeausbaugebiet ist u.a. von der zu erwartenden Anschlussquote abhängig und kann derzeit noch nicht gesichert zugesagt werden.
Wichtig für die Baunataler Bürger zum jetzigen Zeitpunkt ist, dass mit dem Beschluss zum Wärmeplan keine zusätzlichen Pflichten hinsichtlich der GEG-Vorgaben zur Heizungsumstellung entstehen. Alle Gebäudeeigentümer hätten auch danach in Baunatal weiterhin bis 30.06.2028 die Option, bei einer Heizungserneuerung „fossile“ Heizungen einzubauen (auch wenn das schon rein ökonomisch nicht mehr sinnvoll ist und auch von den meisten Heizungsfirmen inzwischen nicht mehr empfohlen wird). Für den Neubau gelten natürlich auch jetzt schon andere gesetzliche Regelungen mit vorgegebenen EEG-Anteilen.
Mit dem Abschluss der Wärmeplanung hat die Stadt Baunatal eine schlüssige und konsistente Gesamtplanung für die nächsten Jahre. Der Wärmeplan stellt außerdem eine sehr gute Grundlage für die im Jahr 2026 anstehende BEW-Transformationsplanung für die Stadt Baunatal und das VW-Werk dar. Mit einem Beschluss zum Wärmeplan ergibt sich hier eine höhere Verbindlichkeit.









































































































































































