Telefon: 0561 4992-0

Online-Dienste

Sie finden Ihren Online-Dienst am einfachsten, wenn Sie in dem Suchfeld ein Schlagwort zu Ihrem Anliegen eingeben.

Geben Sie z.B. das Wort "Hund" ein, werden Ihnen sofort alle passenden Treffer angezeigt.

 
 
 
 
 
  • Beantragung einer einfachen Meldebescheinigung

    Mit diesem Online-Service können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen. Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten: Familienname frühere Namen Vornamen Doktorgrad Ordensname, Künstlername Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung Die einfache Meldebescheinigung ist gebührenpflichtig. Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die einfache Meldebescheinigung postalisch.

    Details
  • Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung

    Mit diesem Online-Service können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen. Die erweiterte Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten: Familienname frühere Namen Vornamen Doktorgrad Ordensname, Künstlername Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner, minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift frühere Anschriften Einzugsdatum, Auszugsdatum Familienstand Die einfache Meldebescheinigung ist gebührenpflichtig. Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die erweiterte Meldebescheinigung postalisch.

    Details
  • Beantragung von Übermittlungssperren

    Mit diesem Antrag haben Sie die Möglichkeit, für sich eine oder mehrere der folgenden Übermittlungssperren im Melderegister eintragen zu lassen: Übermittlung nach § 36 Abs. 2 BMG (Widerspruchsrecht gegen Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr Übermittlungssperre nach § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG (Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften) Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG (Widerspruchsrecht zur Auskunft an Parteien u.a.) Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG (bei Alters- oder Ehejubiläen) Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG (Widerspruchsrecht zur Auskunft an Adressbuchverlage)

    Details
  • Brauchtumsfeuer

    Dieser Online-Service ermöglicht es Ihnen, eine Genehmigung zur Durchführung eines Brauchtumsfeuers zu beantragen.

    Details