Eine einfache Meldebescheinigung gibt Auskunft über den aktuellen Meldestatus einer Person und enthält in der Regel folgende Inhalte:
Zusätzlich können auf Antrag folgende Angaben in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:
Sie könne die einfache und die erweiterte Meldebescheinigung auch online beantragen. Sie finden beides unter unseren Online-Diensten:
Für die Ausstellung einer einfachen bzw. einer erweiterten Meldebescheinigung ist ab 28.01.22 eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.
Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen nur, wenn Sie
In diesen Fällen bringen Sie bitte einen Verwendungsnachweis mit (z.B. Schreiben der Rentenversicherung oder Familienkasse etc.)
Es gibt mehrere Möglichkeiten:
Wenn Sie eine einfache bzw. erweiterte Meldebescheinigung durch persönliche Vorsprache beantragen, halten Sie bitte ein Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass/Nationalpass) sowie die Gebühr in Höhe von 10,00 Euro bereit.
Sollte eine bevollmächtigte Person den Antrag für Sie stellen, so muss bei der Antragstellung die schriftliche Vollmacht mit dem Verwendungszweck der Meldebescheinigung sowie eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes (zum Beispiel Personalausweis/Reisepass/Nationalpass) vorgelegt werden.