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Personalausweis Meldung wegen Verlust

Details

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einer Personalausweisbehörde bzw. einem Bürgeramt oder der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Bei der Meldung in der Personalausweisbehörde bzw. im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

Wenn Sie den Verlust melden, wird auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es weder möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen, noch, dessen Daten aus Ihrem Smartphone auslesen zu lassen (Smart-eID).
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

Kosten

Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.

Fristen

Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

Voraussetzungen

  • Ihr Personalausweis ist verlorengegangen

Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.

Verfahrensablauf

Melden Sie den Verlust bei einem Bürgeramt oder der Polizei.