Gaststättenerlaubnis
Details
Die Gebühr richtet sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (VwKostO-MWVW). Ihre Höhe bemisst sich nach dem zeitlichen Aufwand und beträgt bei einer Gewerbeanzeige für eine Gaststätte mit Alkoholausschank bei Verzicht auf eine Empfangsbescheinigung nach § 2 HGastG in Verbindung mit § 15 GewO mindestens EUR 55,00. Daneben fallen Kosten für die einzureichenden Unterlagen an, deren Höhe hier jedoch nicht beziffert werden können.
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Weitere Informationen zum Thema Gewerbebehörde finden Sie unter:
Gewerbewesen
Online-Dienste
Hinweise
Anträge können auch per E-Mail an die Adresse ordnungsbehoerde@stadt-baunatal.de übermittelt werden.
Ein Anzeigeformular finden Sie weiter oben unter dem Punkt "Antragsformulare".
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde)
Gewerbeanmeldung
Nachweis über das beantragte Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes:
siehe dazu: Führungszeugnis (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)Nachweis über die beantrage Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes:
siehe dazu: Gewerbezentralregisterauskunft (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
beim Insolvenzgericht (nach § 26 Abs. 2 Satz 1 Insolvenzordnung) und
beim Vollstreckungsgericht (nach § 915 Abs. 1 Zivilprozessordnung)
Auszug aus dem Insolvenzverzeichnis
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes:
siehe dazu: Bescheinigung in Steuersachen (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Ansprechpartner:
Frau Größel, Dw. 106
Frau Gerhardt, Dw. 296