In Deutschland verdienen Frauen noch immer durchschnittlich über 20% weniger als Männer. Dies basiert auf mehreren Faktoren:
Frauen stellen noch immer die große Mehrheit der geringfügig Beschäftigten. Aber kennen die in diesem Bereich Arbeitenden auch ihre Rechte? In der aktualisierten Broschüre sind fundierte Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in gut verständlicher Weise zusammengestellt. Sie gibt Antworten auf Fragen wie z. B: Welche Regelungen im Arbeitsrecht gelten auch für Minijobs? Haben Minijobberinnen und Minijobber Anspruch auf Tariflohn? Steht ihnen Urlaub zu? Wie ist das mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Sind die geringfügig Beschäftigten bei einem Arbeitsunfall versichert? Wie ist das mit der Lohnfortzahlung, wenn das Kind krank wird? Welche Rechte haben schwangere Frauen in einem Mini- oder Midijob? Welche Rechte bestehen im Kündigungsfall?
Ein hilfreicher Adressenteil, Auszüge aus Gesetzen und ein Muster für einen Arbeitsvertrag runden diese Handreichung ab. „Ich hoffe, geringfügig Beschäftigten mit den Informationen dieser Broschüre zu helfen, ihren Weg durch die Vielfalt der gesetzlichen Regelungen zu finden und sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen“, so Irmgard Schüler, Frauenbeauftragte der Stadt Baunatal.
Das Frauenbüro Baunatal hat die Broschüre „Minijob – Da ist mehr für sie drin“ mit allen gesetzlichen Änderungen neu herausgegeben. Die Broschüre ist kostenlos im Frauenbüro oder beim Infopoint im Rathaus der Stadt Baunatal am Marktplatz 14 zu erhalten.
Viele Frauen verzichten aufgrund von Kindern oder der Pflege von Angehöriger auf eine Vollzeitanstellung, während Männer z. B. die Möglichkeiten der Elternzeit nur begrenzt wahrnehmen. Der Anteil der Männer, die nach der Einführung der sogenannten Paarmonate Elternzeit nehmen, ist in Hessen zwar erfreulicherweise auf rund 26% gestiegen, jedoch beträgt die durchschnittliche Dauer der Elternzeit bei Vätern nur 3 Monate.
Durch die Einführung von ElterngeldPlus in 2015 als Ergänzung zum klassischen Elterngeld wurde die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessert.
Das Berufsspektrum der Mädchen zu erweitern ist das Ziel des GirlsDays, denn noch immer entscheiden sich Mädchen überproportional für „typisch weibliche“ Berufsfelder. Aber gerade in technischen und techniknahen Bereichen gibt es gute Berufsperspektiven, denn zunehmend fehlt der qualifizierte Nachwuchs.
Seit dem Start des Girls Day in Hessen bieten die Stadtverwaltung, der Baubetriebshof und die Stadtwerke interessante Plätze für Mädchen an, um Berufe kennenzulernen. Auf der Homepage der Stadt und in den Baunataler Nachrichten werden jährlich die Plätze für die Mädchen veröffentlicht. Die Anmeldung erfolgt über das Frauenbüro.
Weitere Informationen zum Girls Day in Deutschland: www.girls-day.de
Ein Angebot der kommunalen Arbeitsförderung der Stadt Kassel
Frauen verdienen immer noch weniger als Männer. Bis zum Equal Pay Day am 7. März 2022 arbeiten sie quasi umsonst
Noch immer erhalten Frauen durchschnittlich 18 % weniger Gehalt als Männer. Ursache dafür sind die schlechtere Bezahlung von typisch weiblichen Berufen im Verhältnis zu typisch männlichen Berufen, die höhere Teilzeitbeschäftigung von Frauen, um Zeit für Kindererziehung und Pflege zu haben und ihr geringerer Anteil an gutdotierten Positionen.