Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Matomo), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Radfahren in Baunatal

Ist Ihr Fahrrad fit?

Machen Sie Ihr Rad fit für die Fahrradsaison!

Die Überprüfung der Bremsen, Schaltung und Beleuchtungsanlage sind dabei wichtig. Überlassen Sie Ihre Sicherheit nicht dem Zufall!

Geben Sie Ihr Fahrrad zu einem fachmännischen „Check“. Dort wird nicht nur geprüft, sondern auch repariert und justiert – damit Sie sicher weiterkommen. Auch weiß der Fachmann, welches Zubehör ein verkehrssicheres Fahrrad braucht und welche Vorgaben die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) macht. Nur wenn ein Rad mit folgendem Zubehör ausgestattet ist, darf es im Straßenverkehr genutzt werden:

  • Scheinwerfer und rotes Rücklicht, wahlweise mit Dynamo-, Batterie- oder Akku-Betrieb, sofern mit Prüfzeichen (-K…)
  • Akku- und Batteriebeleuchtung muss nur noch bei Bedarf (Dämmerung, Dunkelheit…) mitgeführt werden
  • Zwei Scheinwerfer und Rücklichter sind erlaubt
  • Zusätzliche Beleuchtung an Helm, Rucksack oder Taschen ist erlaubt und darf auch blinken
  • Vorn weißer und hinten roter Rückstrahler
  • Rutschfeste und fest verschraubbare Pedale, die mit je zwei Pedalreflektoren ausgestattet sind
  • Zwei Katzenaugen pro Rad oder reflektierende, silberne Streifen an den Reifen oder Speichenreflektoren an jeder Speiche
  • Helltönende Klingel (Glocke, § 64a, StVZO)
  • Zwei voneinander unabhängige Bremsen
Fahrrad mit Hinweisen was regelmäßig geprüft werden sollte.

Ihr Kontakt zum Thema

Themen die Sie auch interessieren könnten