Telefon: 0561 4992-0

Voranzeige Geburt

Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

1) jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
2) jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)

Amt
Standesamt, Friedhofsverwaltung
Straße
Marktplatz 14
Ort
34225 Baunatal

Kontakt

Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung: