Über diesen Online Service können Privatpersonen eine Ausnahmegenehmigung zur Durchführung eines Feuerwerks beantragen. Personen mit einer Erlaubnis oder einem Befähigungsschein können die Durchführung eines Feuerwerks anzeigen.
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung: