31.05.2021
Freude über weitere Lockerungen in Baunatal
Ab dem 1. Juni 2021 gelten die Regeln für Stufe 2
Stufe 2 greift in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz nach Erreichen von Stufe 1 weitere 14 Tage unter 100 ist oder sobald die Inzidenz fünf Tage unter 50 liegt. Ab dem 1. Juni 2021 gilt auch in der Stadt Baunatal Stufe 2. Damit werden weitere Lockerungen in Kraft treten.
Corona-Regeln für Stufe 2:
Ausgangssperre
Die Ausgangssperre war bereits in Stufe 1 entfallen
Kontaktregeln
Zwei Hausstände (unbegrenzte Zahl) oder 10 Personen über 14 Jahren unabhängig vom Hausstand (plus Geimpfte/Genesene)
Kita
Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen
Schule
Jahrgänge 1 bis 13 Präsenzunterricht, 2x wöchentlich Test
Hochschulen
Hybridbetrieb mit Fokus auf mehr Präsenz
Alten- und Pflegeheime
Es gelten die bisherigen Regelungen:
- vollständig geimpfte Personen und Genesene brauchen keinen Test mehr
- keine Maskentragepflicht bei Besuchen von vollständig geimpften Bewohnenden im Bewohnerzimmer
- keine Beschränkung der Besucherzahl pro Tag
Kinder- und Jugendarbeit
In Gruppen bis 50 Personen möglich. Betreuungspersonen, Geimpfte und Genesene zählen nicht mit
Erweiterte Maskenpflicht
In allen öffentlich zugänglichen Gebäuden, Fußgängerzonen gilt die generelle Empfehlung der medizinischen Maske, ebenso in Innenräumen, immer, wenn die Mindestabstände nicht gewahrt werden können
ÖPNV und öffentlicher Fernverkehr
Maskenpflicht
Veranstaltungen, (größere) Zusammenkünfte, Kulturangebote (Kino, Theater, Konzerte)
Zulassung von Veranstaltungen bis 200 (ungeimpfte) Teilnehmer außen und 100 (ungeimpfte) Teilnehmern innen mit tagesaktuellem Test (nur noch innen, außen gilt eine Testempfehlung) und strengen Abstands - und Hygienevorgaben, Kontaktdatenerfassung
Freizeit- und Amateursport
Zulassung von Mannschaftssport unter strengen Hygienevorgaben. Empfehlung: tagesaktueller Test; Öffnung Schwimmbäder, Thermalbäder, Saunen und ähnliche Einrichtungen mit Personenbegrenzung und Zutrittsregelung sowie Terminvereinbarung, ebenfalls Testempfehlung
Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Öffnung aller Innenräume von Freizeiteinrichtungen (z.B. Freizeitparks) mit tagesaktueller Testempfehlung und Abstands- und Hygienevorgaben
Verkaufsstätten, Einzelhandel
Öffnung des gesamten Einzelhandels nach den Regeln für Geschäfte der Grundversorgung plus Empfehlung tagesaktueller Test, Maskenpflicht
Gastronomie
Öffnung der Innengastronomie mit tagesaktuellem Test und strengen Abstands- und Hygieneregeln, Maskenpflicht für Personal und Gäste bis zum Platz, Kontaktdatenerfassung.
Für die bereits geöffnete Außengastronomie wird ein Test empfohlen, die Testpflicht entfällt
Clubs, Diskotheken
Öffnung als Bar/Gastronomie mit tagesaktuellem Test, weitere Regeln s.o. Gastronomie
Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze
Unter Auflagen geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen: Auslastung max. 75 Prozent, Test bei Anreise und zweimal pro Woche, Kontaktdatenerfassung
Körpernahe Dienstleistungen
Strenge Hygienevorgaben, Terminpflicht und Kontaktdatenerfassung, tagesaktueller Test als Empfehlung
Arbeitsgestaltung
Regeln aus der Bundesnotbremse gelten bis 30.6.
Alkoholkonsum
Verbot auf publikumsträchtigen Plätzen
Spielbanken, Spielhallen
Öffnung mit tagesaktuellem Test, strenge Abstandsund Hygieneregeln, Maskenpflicht bis zum Platz, Kontaktdatenerfassung
Prostitutionsstätten
Geschlossen