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10.03.2021

Corona-Regeln in Hessen

Lockerungen im Sportbereich - Bürgermeisterin informiert Baunataler Eltern - Kabinetts-Beschlüsse zu den Schutzmaßnahmen

Lockerungen im Sportbereich

Training und Freizeitsport nur unter Einhaltung geltender Schutzmaßnahmen möglich

Etwas Normalität in Corona-Zeiten: Auf den Baunataler Sportanlagen können Kinder bis 14 Jahren wieder gemeinsam trainieren. Das Archivfoto entstand 2019 auf dem Kunstrasenplatz am Parkstadion. 
Etwas Normalität in Corona-Zeiten: Auf den Baunataler Sportanlagen können Kinder bis 14 Jahren wieder gemeinsam trainieren. Das Archivfoto entstand 2019 auf dem Kunstrasenplatz am Parkstadion.

Die von der Landesregierung beschlossenen Änderungen zu den Corona-Maßnahmen betreffen auch den Bereich Sport. Auch in Baunatal freuen sich Vereins– und Freizeitsportler über die Lockerungen, die zumindest ein Stück Normalität ermöglichen.

Grundsätzlich gilt die Regel weiter, dass Sport alleine oder in der Form der geltenden Kontaktbeschränkung (maximal fünf Personen aus zwei Haushalten) betrieben werden kann, Trainer nicht mitgezählt.

Kinder bis einschließlich 14 Jahren dürfen unabhängig von der Anzahl auf ungedeckten Sportanlagen trainieren, maximal zwei Trainer sind erlaubt.

Für alle anderen gilt in gedeckten und ungedeckten Sportanlagen die Regelung allein oder unter Einhaltung der geltenden Kontaktbeschränkung.

Zwischen Stadt und Vertretern der Baunataler Sportvereine gibt es heute zu den genannten Punkten genauere Abstimmungen.

Bürgermeisterin informiert Baunataler Eltern

Beschränkungen im Rahmen der Kinderbetreuung bis 28. März verlängert

In einem Brief informierte Bürgermeisterin Silke Engler die Baunataler Eltern über die Maßnahmen im Kitabereich. Nach dem Kabinettsbeschluss des Landes Hessen gelten die Beschränkungen im Rahmen der Kinderbetreuung bis 28. März weiter. „Die anhaltende Pandemielage und Notwendigkeit, die Infektionszahlen zu senken, machen es weiterhin erforderlich, unsere Kontakte auf ein Minimum zu beschränken“, betont die Bürgermeisterin.

Die Betreuung in den Kindertagesstätten erfolgt weiter im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen nach Maßgabe des Hygienekonzeptes des Landes für Kinderbetreuungseinrichtungen. Damit kann eine Beschränkung der Betreuungsmöglichkeiten aufgrund der zur Verfügung stehenden Kapazitäten, insbesondere bei Bildung fester Gruppen, verbunden sein.

„Wir bitten Sie zum Schutz Ihrer Kinder und Familien, uns weiterhin aktiv zu unterstützen und, wo immer möglich, Ihre Kinder zu Hause zu betreuen“, appelliert Silke Engler. Es sei weiterhin erlaubt, dass sich bis zu drei Familien zu Betreuungsgemeinschaften zusammenschließen und im Wechsel die Kinderbetreuung übernehmen.

Des Weiteren informiert sie, der Magistrat der Stadt Baunatal habe beschlossen, dass Eltern für das Betreuungsangebot in den Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergarten, Kinderkrippe, Kinderhort und Kooperative Schulkindbetreuung) in den Monaten Januar und Februar die Gebühren anteilig in Höhe der in Anspruch genommenen Betreuung (gestaffelt 25 Prozent, 50 Prozent, 75 Prozent oder 100 Prozent) zahlen. Eltern, die ihre Kinder vollständig im Februar zu Hause oder anderweitig betreut haben, sind von der Zahlung der Gebühren auch für Februar befreit. 

Über die Fortsetzung besonderer Reglungen hinsichtlich der Gebühren für März werde zeitnah beraten und informiert.

Erfreulich sei, dass Erzieherinnen und Erzieher nun früher geimpft werden könnten, so dass relativ zeitnah auch in den Kindertagesstätten ein höherer Infektionsschutz bestehe. Auch die Ausweitung regelmäßiger Schnelltests unterstütze diese Absicht.

Ein ausdrücklicher Dank gilt den Familien für die andauernde Unterstützung, Rücksichtnahme und das Verständnis.

#BaunatalZusammen

Corona-Regeln in Hessen

Kabinetts-Beschlüsse zu den Schutzmaßnahmen

Die Hessische Landesregierung hat in der zurückliegenden Woche in einer Kabinettssitzung über die Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz beraten und entsprechende Beschlüsse gefasst.

Worauf man sich von Seiten der Länder mit dem Bund verständigt habe, sei ein Kompromiss, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier im Anschluss an die Kabinettsitzung. „Denn wir müssen weiterhin vorsichtig sein, um das Erreichte nicht zu gefährden“, fügte er hinzu. Impfen und Testen würden helfen, den Weg aus dem Lockdown behutsam und Schritt für Schritt zu gehen.

In Hessen gelten folgende Regelungen:

Die bestehenden Maßnahmen und Beschränkungen bleiben bis zum 28. März bestehen. Darüber hinaus wurden folgende Lockerungen vereinbart:


Private Treffen

  • Treffen von zwei Haushalten mit höchstens 5 Personen sind möglich. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit.


Einkaufen / Einzelhandel

  • Baumärkte, Gartenmärkte, Baumschulen sowie Buchhandlungen dürfen öffnen.
  • Alle weiteren Geschäfte dürfen „Click & Meet“ anbieten, also Beratung und Verkauf mit vorheriger  Terminvereinbarung und Datenerfassung. Es gelten zudem Zugangsbeschränkungen:
    Eine Person je angefangener 40 qm Verkaufsfläche.


Sport und Freizeit

  • Freizeit- und Amateursport ist entsprechend der erweiterten Kontaktregeln möglich, also mit bis zu zwei Haushalten mit höchstens 5 Personen.
  • Kinder unter 14 Jahren dürfen Sport unter freiem Himmel auch in Gruppen machen.
  • Sportanlagen können vor Ort auch weiterhin geöffnet werden.
  • In Fitnessstudios kann – bei entsprechenden Hygienevorkehrungen – mit Einzelterminen trainiert werden. Erlaubt ist nur eine Person je 40 qm Trainingsfläche (Datenerfassung).


Freizeit und Kultur

  • Museen, Schlösser, Gedenkstätten, Tierparks, Zoos und botanische Gärten dürfen mit umfassendem Hygienekonzept öffnen. Eine Terminvereinbarung ist notwendig. Dabei müssen die Kontaktdaten hinterlegt werden.


Dienstleistungen / Körperpflege

  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege dürfen unter strengen Auflagen öffnen. Dazu zählen Terminvereinbarung und Kontaktdatenerfassung. Wenn bei der Behandlung nicht durchgehend eine Maske getragen werden kann, soll ein tagesaktueller Schnelltest vorliegen oder vor Ort ein Selbsttest durchgeführt werden.


Kindertagesstätten

  • Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mit möglichst festen Gruppen.


Schulen

  • Klasse 1 bis 6: Wechselunterricht.
  • Ab Klasse 7: Distanzunterricht.
  • Abschlussklassen (inkl. 12. Klasse): Präsenzunterricht.

Maskenpflicht für Schüler und Lehrer gilt auch im Unterricht.


Maskenpflicht

  • In öffentlich zugänglichen Gebäuden, Fußgängerzonen etc. gilt die Maskenpflicht. Darüber hinaus gibt es die generelle Empfehlung zum Tragen medizinischer Masken in Innenräumen.
  • ÖPNV: Es gilt die medizinische Maskenpflicht 


Quarantäne

  • Nach einer positiven Selbsttestung muss sich der Getestete unmittelbar in Quarantäne begeben und zusätzlich einen PCR-Test durchführen.
  • Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Eine Verkürzung durch einen negativen Corona-Test ist nicht möglich.

(Quelle: Hessische Staatskanzlei)