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27.01.2021

Impfzentrum in Calden öffnet voraussichtlich am 9. Februar

Informationen zu Anmeldungen, Terminvergaben und Hotlines

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Das Land plant, am 9. Februar auch in allen weiteren 22 Impfzentren in Hessen mit den Impfaktionen zu starten, sofern Impfstoff zur Verfügung steht. Bereits am 19. Januar hatten die sechs Regionalen Impfzentren in Hessen, darunter das Impfzentrum in Kassel am Auepark, eröffnet.

Im Landkreis ist das Impfzentrum am alten Flughafen in Calden eingerichtet und betriebsbereit. Es wird sieben Tage die Woche von 7 bis 22 Uhr geöffnet sein. Ein Maximalbetrieb in den hessischen Impfzentren von täglich bis zu 1.000 Schutzimpfungen pro Impfzentrum sei aktuell jedoch noch nicht möglich und könne erst erfolgen, wenn deutlich mehr Impfdosen angeliefert werden, so Innenminister Peter Beuth und Gesundheitsminister Kai Klose. Ziel sei es, so schnell wie möglich so viele Menschen wie nur möglich gegen das gefährliche Virus zu impfen.

Allgemeine Informationen zu den Impfaktionen:

Anmeldung, Impfung, Termine

  • Das Anmeldesystem schließt durch mehrere Sicherheitsmechanismen „Doppelbuchungen“ für Impftermine aus. Außerdem ist es ausgeschlossen, dass eine Person mehrere Termine gebucht hat. Impfberechtigte können ausschließlich einen Termin für die Erstimpfung und einen Termin für die Zweitimpfung vereinbaren.
  • Die zweite Impfung soll frühestens nach drei Wochen und spätestens nach 42 Tagen erfolgen; so besagen es auch die Empfehlungen der Hersteller der beiden bislang zugelassenen und in Hessen verfügbaren Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna.
    Grundsätzlich werden in Hessen keine Zweittermine vergeben, die länger als fünf Wochen nach der Erstimpfung liegen. 
  • Als Nachweis für die altersbedingte Anspruchsberechtigung gelten laut Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums:
    der Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis, aus dem der Wohnort oder gewöhnliche Aufenthaltsort hervorgeht.
  • Auch Personen ohne Impfpass werden geimpft - den zu impfenden Personen werden Impfbescheinigung in Papierform zur Verfügung gestellt.
  • Angehörige oder Betreuer dürfen die Impfberechtigten selbstverständlich ins Impfzentrum begleiten. Dies gilt für sämtliche betreuende Personen, die zur Sicherstellung eines reibungslosen Impfprozesses den Impfling begleiten (z.B. Alltagshelfer, Übersetzer).
  • Für alle Besucher gilt, dass sie sich an das Hygienekonzept innerhalb des entsprechenden Impfzentrums zu halten haben. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass sich Angehörige unter Einhaltung der Abstandsregeln und mit entsprechender Maske im Wartebereich aufzuhalten haben. Vor Ort erhalten alle Senioren Unterstützung.

Taxifahrten ins Impfzentrum

Taxifahrten können im Einzelfall übernommen werden. Es handelt sich hier um ein Angebot des Landes für mindestens 80-jährige Hessinnen und Hessen, die keine andere Möglichkeit haben, ins Impfzentrum zu kommen. Außerdem muss gegenüber der Krankenkasse ein Erstattungsanspruch für Krankenfahrten, z.B. zum Arzttermin, bestehen. 

Sollte die Krankenkasse die Taxifahrten zum Impfzentrum und zurück nach Hause nicht übernehmen, wird das Land die Kosten tragen. Sie erhalten in dem Fall in Ihrem Impfzentrum eine Bescheinigung mit weiteren Informationen, wie sie die Kosten erstattet bekommen.

Informationen und Anmeldungen zu den Impfterminen: Hotlines, Internet und Webseite

Nähere Informationen zu den Impfterminen sowie zu den Anmeldungen Bürgerinnen und Bürger telefonisch oder online unter:

Hotlines: 116 117 oder 0611 505 92 888
Anmeldeportal: impfterminservice.hessen.de
Webseite: corona-impfung.hessen.de