23.10.2020

Corona-Regeln im Landkreis Kassel

Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 5. November

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  1. Private Feiern
    • in angemieteten oder öffentlichen Räumen maximal 25 Personen oder zwei Haushalte
    • in privaten Räumen maximal 15 Personen oder zwei Haushalte
  2. Öffentliche Veranstaltungen mit maximal 150 Teilnehmenden
  3. Mund-Nasen-Schutz
    • in Vergnügungsstätten
    • außerhalb des eigenen Sitzplatzes
       - bei öffentlichen Veranstaltungen
       - in der Gastronomie
       - in Kirchen und vergleichbaren Räumen

Darüber hinaus haben sich die Kommunen des Landkreises Kassel auf Folgendes geeinigt:

  • Dorfgemeinschaftshäuser werden nicht mehr für private Feiern vermietet
  • Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlichen Einrichtungen

Ziel ist es die Ausbreitung des Covid-19-Virus zu verlangsamen. Wir wollen mit Augenmaß auf die aktuelle Situation reagieren. Kita– und Schulbetrieb sowie das wirtschaftliche und soziale Leben sollen—wenn auch eingeschränkt—aufrecht erhalten bleiben, sind sich Vize-Landrat Andreas Siebert und Bürgermeisterin Silke Engler einig.