Telefon: 0561 4992-0

14.07.2020

Zusammenhalt während der Corona-Pandemie

Mit zahlreichen Hilfsangeboten haben sich die Baunataler gegenseitig unterstützt

Der Gabenzaun wurde von der SPD Baunatal errichtet. 
Der Gabenzaun wurde von der SPD Baunatal errichtet.
Petra Halfar war eine der fleißigen Näherinnen der GCG. 
Petra Halfar war eine der fleißigen Näherinnen der GCG.
 
Niels Willer war einer der Fußballer, die Brigitte und Paul Wagner die Einkäufe brachte. 
Niels Willer war einer der Fußballer, die Brigitte und Paul Wagner die Einkäufe brachte.

In der ganzen Stadt haben sich kurz nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie viele Hilfsangebote entwickelt, die den Zusammenhalt der Baunataler untereinander deutlich machten. Die Stadt Baunatal nahm es sich zur Aufgabe, diese zu bündeln und zu koordinieren. Neben den Ansprechpartnern bei einzelnen Vereinen und Institutionen stand auch immer ein Mitarbeiter der Verwaltung am Hilfstelefon 0561 4992-101 oder per E-Mail bntlhlftstdt-bntld für Fragen zur Verfügung.

Nach den ersten Corona-Warnungen hatte sich für alle Bürger in der Stadt und in ganz Deutschland das Leben verändert. Aber vor allem diejenigen, die zur sogenannten Risikogruppe gehören, sollten im besten Fall von heute auf morgen das Haus nicht mehr verlassen, um sich vor dem Virus zu schützen. Nicht jeder konnte in diesem Fall auf die Familie oder auf Bekannte zurückgreifen, die Besorgungen erledigen oder Botendienste übernehmen konnten. Dies sahen auch die Baunataler Vereine und Verbände und entwickelten Hilfsangebote. Beispielsweise gingen die Fußballer des GSV Eintracht Baunatal für zahlreiche Bürger einkaufen, brachten Briefe und Pakete zur Post und holten Medikamente aus der Apotheke. „Es ist super, dass wir auf diesem Weg versorgt werden können“, waren sich Brigitte und Paul Wagner aus Großenritte einig, die den Dienst der Fußballer nutzten. Hilfreich waren die Angebote aber nicht nur für die Betroffenen der Risikogruppe, denn auch Menschen, die in Quarantäne waren, konnten durch diese Art der Nachbarschaftshilfe ihren Alltag bewältigen.

Mit dem Erlass der Maskenpflicht kam im Stadtgebiet die Frage auf: Wo bekomme ich eine solche Behelfsmaske her? Viele Hobby-Näher aus der Stadt nahmen es sich zur Aufgabe, genau solche zu produzieren und verkauften diese auf unterschiedlichen Wegen. Beispielsweise kann man auch jetzt noch im StadtShop beim Baunataler Cineplex-Kino schön gestaltete Masken erwerben. Das Nähteam der Großenritter Karnevalisten nutzte für die Mund-Nasen-Masken beispielsweise die vielen Stoffreste, die vom erstellen der Garde-Kostüme übriggeblieben waren. Die rund 4.000 Masken, die die GCG herstellte, sind zum einen von Privatpersonen gekauft worden, aber auch Schulen, Firmen und Arztpraxen erfreuten sich an den bunten Mund-Nasen-Bedeckungen.

Vor allem in der Anfangszeit der Corona-Pandemie mussten viele Kinder zuhause bleiben, konnten nicht mehr in die Kitas oder Schulen und sich auch nicht mehr mit ihren Freunden treffen. In dieser Zeit entwickelten die Erzieher, die Mitarbeiter der städtischen Jugendeinrichtungen und die Bücherei viele verschiedene Ideen, wie sich die Kinder abwechslungsreich beschäftigen konnten. Telefonischer Kontakt zur den eigenen Erziehern, Basteltüten mit tollen Materialien und Suchspiele und Kreuzworträtsel in den Baunataler Nachrichten sind nur einige Beispiele, die von der Stadt geboten wurden.

Wir danken allen Baunatalerinnen und Baunatalern, die sich in der schwierigen Zeit für ihre Mitmenschen eingesetzt haben. Nur gemeinsam können wir eine solche Krise überstehen.

Sie können sich bei Fragen rund um das Thema Corona noch immer an das Hilfetelefon 0561 4992-101 wenden. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

Maskenpflicht und Abstandsregeln gelten weiterhin

Bürgermeisterin Silke Engler appelliert an Einhaltung der bestehenden Regeln

Aufgrund der anhaltend niedrigen Infektionszahlen können sich die Menschen in Hessen seit dem 6. Juli über weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen freuen. In vielen Bereichen wird das Leben damit wieder normaler. Neben dem Regelbetrieb in Kitas betreffen die Lockerungen vor allem Kontaktbeschränkungen in Theatern, Kinos und bei Veranstaltungen. Seit heute, 15. Juli, sind zudem wieder Besuche in Krankenhäusern (eingeschränkt), Rehakliniken und Behindertenwerkstätten möglich.

Doch niedrige Infektionszahlen und Erleichterungen bei den Maßnahmen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Virus nach wie vor existiert. Oberstes Gebot bleibt daher der Schutz der Gesundheit. Nachdem es Überlegungen in Mecklenburg-Vorpommern zur Aufhebung der Maskenpflicht gegeben hatte, haben sich die Bundesregierung, ebenso die hessische Landesregierung ausdrücklich für die Beibehaltung der Mund-Nasen-Bedeckung als Instrument zum Schutz der Menschen vor einer Ansteckung ausgesprochen.

Die geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie müssen weiterhin eingehalten werden, appelliert auch Bürgermeisterin Silke Engler an die Baunataler Bürger. „Wir freuen uns alle über die Lockerungen. Aber niemand von uns möchte einen Rückschritt riskieren. Die Lage bleibt ernst. Ziel ist es, eine weitere Ausbreitung des Virus‘ und damit eine zweite Welle zu verhindern. Daher bitten wir Sie, machen Sie weiter wie bisher, halten Sie die Abstands- und Hygieneregeln ein. Und bitte setzen Sie dort, wo es notwendig und vorgeschrieben ist, Ihren Mund- und Nasenschutz auf“, unterstreicht die Bürgermeisterin. In Baunatal hätten sich die meisten Bürger bislang vorbildlich an die Bestimmungen gehalten. „Das ist ein schönes Zeichen für den Zusammenhalt unserer Stadtgemeinschaft und dafür danke ich Ihnen allen herzlich“, sagt die Bürgermeisterin.

Mund-Nasen-Schutz

Mund-Nasen-Schutz

Wo muss ich ihn tragen? Wer muss ihn tragen?

Hier muss ich den Mund-Nasen-Schutz tragen

  • in unserem Rathaus
  • im öffentlichen Personennahverkehr (Bus, Bahn, Taxi)
  • in Gesundheitseinrichtungen (Arztpraxen, Krankenhäusern)
  • beim Erbringen oder Entgegennehmen  von körpernahen Dienstleistungen (Friseur, Fußpflege usw.)

Hier muss ich den Mund-Nasen-Schutz nicht tragen

  • im öffentlichen Raum (beim Spazieren gehen usw.)
  • beim Sporttreiben

Wer ist von der Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen befreit?

  • Kinder unter 6 Jahren
  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung ist mitzuführen)