16.06.2020

Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte

Lockerungen in Bereichen Kita, Schulen, Sport und Schwimmbäder

Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat weitere Anpassungen der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus verabschiedet. Diese betreffen insbesondere die Kontaktbeschränkungen sowie den Bereich der Kitas und Schulen, der Schwimmbäder und des Sportbetriebs.

Seit dem 11. Juni 2020 gelten folgende neue Regelungen zu den Kontaktbeschränkungen:

  • Es dürfen sich Gruppen von maximal 10 Personen im öffentlichen Raum treffen – unerheblich, aus wie vielen verschiedenen Hausständen sie stammen, oder wie bisher die Angehörigen zweier Hausstände.
  • Bei privaten Zusammenkünften unterhalb der Veranstaltungsschwelle entfällt die bisherige Begrenzung auf einen engen privaten Kreis. Die Bürgerinnen und Bürger bleiben gleichwohl aufgerufen, auch im häuslichen Bereich eigenverantwortlich auf eine Begrenzung ihrer persönlichen Kontakte zu achten.
  • In Geschäften, Gottesdiensten, Kultureinrichtungen, Veranstaltungsräumen, Gaststätten muss sichergestellt werden, dass der gebotene Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. 

Regelungen in den Kindertagesstätten:

Die zum 6. Juli in Aussicht gestellten Erleichterungen, die die Betreuung in den Kindertagesstätten betreffen, werden im Laufe dieser Woche für Baunatal besprochen. Die Eltern werden in der nächsten Woche eine umfassende Info erhalten.

Präsenzunterricht startet in Grundschulen

Neue Regelungen auch für Bereiche Sport und Schwimmbäder

Folgende neue Regelungen gelten ab dem 22. Juni 2020 für die hessischen Schulen:

  • Für alle Jahrgänge der Grundschule und der Grundstufen der Förderschule wird der tägliche Präsenzunterricht wiederaufgenommen. Der Unterrichtsvormittag deckt mind. vier Zeitstunden für die Klassen 1 und 2 sowie fünf Zeitstunden für die Klassen 3 und 4 ab.
  • Jede Klasse nutzt mit demselben Lehrpersonal einen fest zugewiesenen Raum und bildet eine konstante Lerngruppe. So wird es möglich, das Abstandsgebot aufzuheben. Gleichwohl gelten auch innerhalb dieser Gruppen weiterhin die erforderlichen Hygienevorgaben.
  • Die Schulbesuchspflicht wird bis zu den Sommerferien ausgesetzt. Eltern können selbst entscheiden, ob ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt oder ob es zu Hause lernen soll.
  • Die unterrichtsersetzende Lernsituation („Home-Schooling“) wird auch für Schüler, die aufgrund einer Vorerkrankung nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, fortgeführt, sowie für Kinder oder Klassen, für die aufgrund einer Infektion Quarantäne angeordnet wird.
  • Mit der Rückkehr zur Fünf-Tage-Woche an den Grundschulen entfällt für die Jahrgänge 1 bis 4 die Notfallbetreuung in den Schulen. Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 wird die Notfallbetreuung bis zu den Sommerferien (also bis 3. Juli) fortgeführt.

Für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb im Sport gilt Folgendes:

Seit dem 11. Juni werden auch die für den Sport geltenden Regelungen an die allgemeinen Kontaktbeschränkungen des Landes Hessen angeglichen:
Wettkampf- und Trainingsbetrieb ist mit Kontakt innerhalb einer Gruppe von höchstens zehn Personen erlaubt. Dies wurde Analog der Regelungen für den Aufenthalt im öffentlichen Raum beschlossen. Im Wettkampfbetrieb werden Schiedsrichter und Auswechselspieler nicht bei der 10er-Regel berücksichtigt. Mit mehr als zehn Personen ist der Sport weiterhin kontaktfrei oder unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern auszuführen.

Die Vereins- und Versammlungsräume bleiben weiterhin geschlossen. Einzelumkleiden, Wechselspinde, Dusch- und Waschräume sowie Toiletten dürfen unter Einhaltung der Empfehlungen des RKIs wieder genutzt werden. Die Personenanzahl, die zeitgleich eine Sammelumkleide nutzen darf, richtet sich nach der Quadratmeteranzahl des Raums. Pro fünf Quadratmetern ist ein Sportler zulässig. Die jeweiligen Personenbeschränkungen in den Umkleide- und Duschräume werden durch Aushänge der Stadt Baunatal bekannt gemacht und als Information an die jeweiligen Vereine gesendet.

Es ist allerdings darauf zu achten, dass ausschließlich die eigene Sportbekleidung und -ausrüstung genutzt werden darf. Dazu zählen auch Badeschuhe oder Handtücher. Insbesondere bei der Nutzung von Sportgeräten sind Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen.

Schwimmbetrieb im AquaPark:

Seit dem 15. Juni wird das Sportbad des AquaParks wieder von den Vereinen für den Trainingsbetrieb genutzt. Wie bei den Sporthallen wurden auch für den Schwimmsport angepasste Hygienekonzepte erstellt, an die sich jeder Sportler halten muss. 

Laut der neusten Verordnung des Landes Hessen können die Schwimmbäder nun auch wieder für den öffentlichen Badebetrieb geöffnet werden. Bevor dies im Freizeitbad des AquaParks möglich ist, müssen einige Vorkehrungen getroffen werden. Zu Beginn der Sommerferien soll das Freizeitbad mit einigen Einschränkungen wieder für die Bevölkerung geöffnet werden. Der Zutritt kann nur für eine begrenzte Personenzahl erfolgen und bei Öffnung können wegen der Coronaregeln nicht alle Bereiche des AquaParks genutzt werden.

Über die einzelnen Regelungen und Voraussetzungen für Ihren Besuch im AquaPark werden wir in einer der nächsten Ausgaben der Baunataler Nachrichten berichten.