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21.04.2020

Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte

Lockerung der Maßnahmen - Schutz der Gesundheit oberstes Ziel

Stadt Baunatal

Anfang vergangener Woche hat sich die Hessische Landesregierung nach der Videokonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Regierungschefs der Länder im Kabinettausschuss Corona beraten und das weitere Vorgehen in der Corona-Krise festgelegt. 

Folgende Punkte wurden für Hessen vereinbart:

  • Der Schulunterricht startet in Hessen schrittweise ab dem 27. April für rund 230.000 Schülerinnen und Schüler. Begonnen wird mit den Abschlussklassen von Haupt-, Real- und Berufsschulen sowie den vierten Klassen der Grundschulen. Auch für die 12. Klassen fängt die Schule am 27. April wieder an, die Abiturientinnen und Abiturienten müssen nur noch zur mündlichen Prüfung erscheinen. Um die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln zu gewährleisten, werden die Klassen auf eine maximale Größe von 15 Schülerinnen und Schülern verkleinert. Die zentralen Haupt- und Realschulprüfungen finden nun vom 25. bis 29. Mai statt. 
  • Kindertagesstätten bleiben weiterhin geschlossen. Die Landesregierung hat jedoch beschlossen, die Notbetreuung weiter auszubauen. Einen Anspruch auf Kinderbetreuung erhalten seit dem 20. April u.a. auch alleinerziehende Berufstätige.
  • Das Kontakt- und Besuchsverbot in Alten- und Pflegeeinrichtungen bleibt in Hessen zunächst bestehen. Es sollen besondere Schutzkonzepte für diese Einrichtungen entwickelt werden, um maximalen Schutz zu erreichen und zugleich sozialen Kontakt zu ermöglichen.

Alle weiteren Maßnahmen und Beschränkungen für Hessen richten sich nach dem Beschluss von Bund und Ländern.

Die Landesregierung empfiehlt, dass die Menschen beispielsweise im öffentlichen Nahverkehr oder beim Einkaufen Alltagsmasken tragen, um die Ausbreitung des Corona-Virus weiter zu verlangsamen. Eine Maskenpflicht wird nicht eingeführt. Medizinische Schutz- und Atemmasken sollen dem medizinischen Personal vorbehalten bleiben, die sie für die Behandlung von Patientinnen und Patienten dringend benötigt werden.

Der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger bleibe bei den Abwägungen das oberste Ziel. Im Kreis von Bund und Ländern wird Ende April über weitere Schritte beraten.

„Die Lage bleibt weiterhin ernst“

Bürgermeisterin Silke Engler dankt Bürgern und appelliert an Einhaltung der Maßnahmen

Die von der Bundesregierung und dem Land Hessen festgelegten Vorgaben zur Lockerung der Maßnahmen und dem weiteren Vorgehen werden seit Anfang der Woche schrittweise auch in Baunatal umgesetzt. Oberstes Ziel bleibt der Schutz der Gesundheit.

Die bestehenden Regeln zur Kontaktbeschränkung sind das oberste Gebot. Das heißt, auch der Abstand von mindestens 1,5 Metern muss weiterhin eingehalten werden. In der Öffentlichkeit darf man sich weiterhin nur zu Zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes aufhalten. Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen werden geahndet. Kontrollen in den Stadtteilen werden weiterhin regelmäßig durchgeführt. Die Maßnahmen gelten vorerst bis zum 03.05.2020.

Keine Entwarnung

Die Baunataler hätten sich bei der Einhaltung der geltenden Bestimmungen bislang zumeist vorbildlich verhalten, lobt Bürgermeisterin Silke Engler die Bürgerinnen und Bürger für deren umsichtiges Verhalten: „Ich danke allen ganz herzlich dafür, dass 
Sie sich an die Vorgaben halten, ebenso für Ihre Einsicht und Ihre Geduld.“ Die Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie könne nur in kleinen Schritten erfolgen.

„Es gibt keine Entwarnung, die Lage bleibt ernst. Bitte machen Sie weiter wie bisher, halten Sie Abstand und bleiben Sie, wenn möglich, zuhause. Gemeinsam schaffen wir es, diese schwere Zeit zu meistern“, appelliert die Bürgermeisterin.

Geschlossen und verboten bleiben

  • Das Rathaus und die Stadtwerke sind nur noch nach Terminvereinbarung zugänglich. (Servicezeiten für das Bürgerbüro und die Stadtwerke). Alle weiteren Einrichtungen der Stadt sind geschlossen.
  • Auch die gastronomischen Einrichtungen bleiben weiterhin zu. Bestellungen zum Mitnehmen und Liefern bleiben möglich.
  • Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte und Veranstaltungen müssen weiterhin unterbleiben.
  • Besuche in Alten- und Pflegeeinrichtungen bleiben zum Schutz der Bewohner und des Pflegepersonals vorerst verboten.
  • Großveranstaltungen sind auch in Baunatal bis zum 31. August verboten.

Erlaubt sind wieder

  • Die Geschäfte dürfen unter Einhaltung aller Schutzvorkehrungen wieder öffnen, wenn sie die Verkaufsfläche auf maximal 800 Quadratmeter begrenzen.
  • Buchläden sowie die Kfz- und Fahrradhändler dürfen ebenfalls wieder öffnen.
  • Friseurbetriebe - es gelten besondere Hygiene– und Schutzmaßnahmen – dürfen ab 04.05. öffnen.
  • Die Eisdielen starten wieder mit dem Straßenverkauf - mit Einschränkungen, so wird das Eis nur im Becher herausgegeben.