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04.02.2025

Die Mitglieder des Behinderten- und Inklusionsbeirates: Sabrina Scharf (v.l.), Ingrid Pütz, Leonardo Ciuffreda (hinten), Jörg Waldmann, Peter Zutz, Egon Bader, Friedhelm Meyer, Anette Bourdon, Tatjana Meider. Es fehlen Cäcilia Günther und Farina Ladwig
Die Mitglieder des Behinderten- und Inklusionsbeirates: Sabrina Scharf (v.l.), Ingrid Pütz, Leonardo Ciuffreda (hinten), Jörg Waldmann, Peter Zutz, Egon Bader, Friedhelm Meyer, Anette Bourdon, Tatjana Meider. Es fehlen Cäcilia Günther und Farina Ladwig

Baunatal hat eine neuen Behinderten– und Inklusionsbeirat

Ehrenamtliches Engagement für Barrierefreiheit und Sensibilisierung

Behindertenbeirat

Nach der Neuwahl des städtischen Behinderten- und Inklusionsbeirates im vergangenen Dezember fand Mitte Januar die erste Plenumssitzung im generationsübergreifenden „Freiraum im Zentrum“ (FiZ) statt. Ob Inhalt, Botschaft oder Darstellungsform: Die Sitzung stand ganz im Zeichen der Ausrichtung, der sich die Vertreter zukünftig verpflichten wollen.

Die Mitglieder des Behinderten– und Inklusionsbeirates vertreten die Interessen der Menschen mit Behinderung in den Gremien der Stadt Baunatal – auch gegenüber den städtischen Körperschaften im Sinne der Förderung, Selbstbestimmung und der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. „Wir sind vertreten im Haupt- und Finanzausschuss, im Bau- und Umweltausschuss, dem Sozialausschuss und in der Stadtverordnetenversammlung“, erklärt Vorsitzender Egon Bader.

„Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – kurz UN-BRK – ist eines unserer großen Anliegen, damit die Inklusion in allen Bereichen des Lebens zum Tragen kommt. Wir setzen uns somit nachdrücklich für die Belange behinderter Menschen in unserer Stadt Baunatal ein“, so der Vorsitzende weiter.

Auffällig sei die diesmal ungewöhnlich niedrige Wahlbeteiligung. „Das ist schade, weil wir hier eine wichtige Arbeit leisten – gerade in Sachen Barrierefreiheit und Sensibilisierung“, sagt Bader. Dem Behinderten- und Inklusionsbeirat sei es ein großes Anliegen, dass sich mehr Menschen mit Behinderung für die Arbeit des Gremiums interessieren – und entsprechend an der Wahl des Beirats teilnehmen. Deshalb wurde auch die Wählbarkeit der Beiratsmitglieder ab einem Grad der Behinderung von 20 zugelassen.

Hintergrund

Die UN Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), ein internationaler Vertrag, wurde am 13. Dezember 2006 von den Vereinten Nationen verabschiedet. Sie zielt darauf ab, die Rechte und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weltweit zu fördern. Deutschland ratifizierte die Konvention im Jahr 2009, wodurch sie rechtlich bindend wurde.