Telefon: 0561 4992-0

25.04.2023

Langsam fahren heißt es auch in der Birkenallee, auch dort wurde die bestehende Tempo-30-Zone ausgeweitet.
Langsam fahren heißt es auch in der Birkenallee, auch dort wurde die bestehende Tempo-30-Zone ausgeweitet.

Ausweitung weiterer Tempo-30-Zonen in Baunatal

Maßnahmen zu Geschwindigkeitsbegrenzungen umgesetzt

Auch im Wohngebiet Leiselfeld in Altenbauna wurde die 30er- Zone ausgeweitet. 
Auch im Wohngebiet Leiselfeld in Altenbauna wurde die 30er- Zone ausgeweitet.

„Runter vom Gas“ heißt es ab sofort in weiteren Straßen in Baunatal: In verschiedenen Abschnitten wurden bestehende Tempo-30-Zonen ausgeweitet.

Vor dem Hintergrund einer emissionsärmeren Verkehrsführung in Innenstädten sowie zur Steigerung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden werden u.a. Geschwindigkeitsbegrenzungen immer wieder diskutiert. Themen, die auch für Bürgermeisterin Manuela Strube von zentraler Bedeutung sind. Bereits kurz nach Übernahme der Amtsgeschäfte Anfang letzten Jahres hatte sie daher den Anstoß zur Ausweitung der Bereiche mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h im Stadtgebiet gegeben.

Die eingehende Prüfung der geplanten Abschnitte hatte gezeigt, dass die bestehenden Tempo-30-Zonen und Streckenbegrenzungen bereits einen guten Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr und Emissionsreduzierung leisten. In einem ersten Schritt war die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Friedrich-Ebert-Allee in Altenbauna verlängert worden, um die Schul- und Kindergartenkinder auf ihrem Weg bestmöglich zu schützen.

Nachdem unter Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde und der Direktion für Verkehrssicherheit und Sonderdienste der Polizei jeweils vor Ort weitere Zonen und Abschnitte festgelegt worden waren, in denen eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit als sinnvoll erachtet wird, wurden jetzt weitere Tempo-30-Zonen im Stadtgebiet ausgewiesen.

So wurden die bestehenden Tempo-30-Zonen in den Bereichen Birkenallee in Altenbauna sowie in Großenritte in der Chattenstraße und im Trineweg erweitert.

Zu den beschlossenen Änderungen zählen zudem die Ausweitung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Rudolf-Diesel-Straße (Altenbauna), der Bahnhofstraße in Großenritte und der Straße Zum Felsengarten in Rengershausen.

An einigen Stellen, etwa im Bereich Gustav-Heinemann-Allee, weisen Schilder auf die geänderten Vorfahrtsregeln hin. 
An einigen Stellen, etwa im Bereich Gustav-Heinemann-Allee, weisen Schilder auf die geänderten Vorfahrtsregeln hin.

Geänderte Vorfahrtsregel

Da innerhalb solcher Zonen neben Tempo 30 grundsätzlich die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gilt, werden dort alle bisherigen geschwindigkeits- und vorfahrtsregelnden Schilder entfernt. An größeren Einmündungs- und Kreuzungsbereichen sowie bei wegfallenden abknickenden Vorfahrtsstraßen wird durch zusätzliche Beschilderung auf die geänderte Vorfahrtsregelung hingewiesen. Dies betrifft etwa die Kreuzungen Albert-Einstein-Straße/Gustav-Heinemann-Allee und Birkenallee/Dachsbergstraße sowie die abknickenden Vorfahrtsstraßen Theodor-Heuss-Allee/Albert -Einstein-Straße, Birkenallee/Lindenallee und Chattenstraße/Trineweg.

Die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gilt nicht für verkehrsberuhigte Bereiche innerhalb der Tempo-30-Zonen. Verkehrsteilnehmende, die aus verkehrsberuhigten Bereichen in eine Tempo-30-Zone einfahren, sind nach wie vor wartepflichtig!

„Wir freuen uns, dass mit der Erweiterung der Tempo-30-Zonen die Straßen in unserer Stadt noch ein Stück sicherer geworden sind und weisen alle Verkehrsteilnehmenden darauf hin, dass die Änderungen eine erhöhte Aufmerksamkeit erfordern. Wir danken allen für die gegenseitige Rücksichtnahme“, so die Bürgermeisterin.