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07.03.2023

Die türkisfarbenen Roller der Firma Tier.
Die türkisfarbenen Roller der Firma Tier.

200 grüne und türkisfarbene E-Scooter im Einsatz

Zweiter Anbieter mit 100 Rollern am Start - Konzept für Abstellverbotszonen in der City

Die 100 grünen E-Scooter der Firma Bolt haben Verstärkung bekommen: Seit Anfang März gleiten auch rund 100 türkisfarbene Roller des Unternehmens Tier Mobility über Baunatals Straßen und Wege. Die Stadt und die Firma Tier hatten zuvor den entsprechenden Vertrag unterzeichnet.

Die Fortbewegung per E-Scooter hat sich mittlerweile auch in Baunatal etabliert. Nach Abschluss einer internen Testphase waren Mitte vergangenen Jahres die grünen Roller der Firma Bolt, zunächst in einer externen Testphase, in Baunatal an den Start gegangen. Mit einer überdurchschnittlichen Resonanz von über fünf Fahrten pro Tag zeigte sich das Unternehmen mit der Testphase sehr zufrieden.

Ende letzten Jahres hatte dann mit Tier ein zweiter E-Scooter-Anbieter sein Interesse für Baunatal bekundet. Laut Bundesverordnung zu Elektrokleinstfahrzeugen (eKFV) hat die Stadt grundsätzlich keine Möglichkeit, das Aufstellen und Betreiben der Roller zu verhindern. In die Meinungsbildung zu dem Thema waren neben der Verkehrsbehörde und dem Baubetriebshof auch der Behindertenbeirat, die Leitstelle Älter werden und der Senioren-Arbeitskreis einbezogen worden, die u.a. eine Beeinträchtigung durch „wild abgestellte“ E-Scooter konstatiert hatten. Die Stadtverordnetenversammlung hatte im Dezember mehrere Punkte beschlossen, mit deren Umsetzung sie den Magistrat beauftragt hatte; darunter den Abschluss einer freiwilligen Kooperationsvereinbarung mit allen Anbietern. Langfristiges Ziel soll die Einführung einer Sondernutzungssatzung sein. Hierzu soll es weitere Klärungen durch den Hessischen Städte- und Gemeindebund und Städtetag geben.

Die Verwaltung erarbeitet zudem mit allen Anbietern ein Konzept für Abstellverbots- und Parkzonen in der Innenstadt. Für die Bereitstellung der E-Scooter erhebt die Stadt Baunatal ein Entgelt in Höhe von 1 Euro pro Monat pro Fahrzeug.

Grundsätzlich ist das Abstellen der E-Scooter im kompletten Stadtgebiet möglich. Aktuell sind jedoch Abstellverbotszonen eingerichtet, u.a. im Leiselpark und Stadtpark. In Absprache mit der Verkehrsbehörde wurden Abstellflächen und Verbotszonen u.a. für Schulen, Kindergärten, Spielplätze und Altersheime erweitert. Geplant sind Parkzonen in der Innenstadt.

Regeln für E-Scooter-Nutzung -
So rollt man sicher durch die Stadt

Um einen E-Scooter nutzen zu können, ist kein Führerschein notwendig. Jedoch müssen unbedingt zahlreiche Regeln beachtet werden, damit ein sicheres Vorwärtskommen für die Fahrer der Zweiräder und andere Verkehrsteilnehmern gesichert wird.

Folgendes muss dringend bei dem Gebrauch von E-Scootern eingehalten werden:

  • E-Scooter zählen zu den Elektrokleinstfahrzeugen.
  • Wenn ein Radweg vorhanden ist, muss dieser benutzt werden. Ist kein Radweg vorhanden, muss auf der Straße (außerorts auch  auf dem Seitenstreifen) gefahren werden.
  • Das Fahren auf Gehwegen und Gehwegen mit Zusatzschild „Rad frei“ ist nicht gestattet.
  • Das Fahren in Fußgängerzonen und Parks ist nicht gestattet!
  • Es gilt das Rechtsfahrgebot.
  • Sind Fahrradampeln vorhanden, müssen diese beachtet werden. Ansonsten gelten die Regelungen der herkömmlichen Ampeln.
  • Möchten Sie abbiegen, müssen Sie darauf mit einem Handzeichen hinweisen.
  • Mehrere E-Roller müssen hintereinanderfahren. Das Nebeneinanderfahren ist nicht erlaubt.

Folgendes ist dringend beim Parken der E-Scooter zu beachten:

  • E-Scooter dürfen nicht auf Radwegen und Schutzstreifen, Fußgängerüberwegen und vor Einfahrten abgestellt werden.
  • Auch auf dem Gehweg muss nach dem Abstellen ein mindestens 1,5 Meter breiter Streifen für Fußgänger freigehalten werden.
  • Ein- und Ausgänge zu Gebäuden oder Bushaltestellen müssen freigehalten werden.
  • Dasselbe gilt auch Gehbereiche für Rollstuhlfahrende sowie Leitsysteme für Blinde und sehbehinderte Menschen.
  • Sogenannte Überquerungsstellen wie Mittelinseln, Flächen an Ampeln oder Fußgängerüberwegen sowie Zufahrten zu  Grundstücken müssen freigehalten werden.
  • Zugänge zu Briefkästen, Parkscheinautomaten, Verteilerkästen, Aufzügen und Auffahrten müssen gewährleistet werden.
  • E-Scooter nicht in Grünanlagen oder auf Grünstreifen abstellen (Brandgefahr heißer Akku!).
  • Fahrzeuge in der Regel längs - und nicht quer zur Fahrtrichtung parken.
  • Freie Flächen am Rand oder Nischen an öffentlichen Gebäuden nutzen.
  • Auch mit E-Scootern nehmen Sie am Straßenverkehr teil, weshalb für alle Verkehrsteilnehmer die ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme gilt.

Danke, dass Sie sich an die Regeln halten und für einen sicheren Straßenverkehr sorgen.