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25.01.2023

Die Tempo 30-Zonen im Stadtgebiet werden ausgeweitet.
Die Tempo 30-Zonen im Stadtgebiet werden ausgeweitet.

Ausweitung der Tempo 30-Zonen in Baunataler Stadtteilen

Maßnahmen zu weiteren Geschwindigkeitsbegrenzungen werden zeitnah umgesetzt

Emissionen und Sicherheit im Straßenverkehr sind Themen, die alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen betreffen. Im Zusammenhang mit einer emissionsärmeren Verkehrsführung in Innenstädten sowie zur Steigerung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden werden auch Geschwindigkeitsbegrenzungen immer wieder diskutiert. Diese Themen sind auch für Manuela Strube als Bürgermeisterin in Baunatal von zentraler Bedeutung. Bereits früh nach Übernahme der Amtsgeschäfte gab sie daher den Anstoß zur Ausweitung der Bereiche mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h im Stadtgebiet.

Nach eingehender Prüfung der geplanten Abschnitte wurde deutlich, dass die bestehenden Tempo 30-Zonen und -Streckenbegrenzungen bereits einen guten Beitrag hinsichtlich der Sicherheit im Straßenverkehr sowie der Emissionsreduzierung leisten. In einem ersten Schritt wurde anschließend die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Friedrich-Ebert-Allee in Altenbauna verlängert, um die Schul- und Kindergartenkinder auf ihrem Weg zu den dortigen Institutionen bestmöglich zu schützen.

Unter Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde und der Direktion für Verkehrssicherheit und Sonderdienste der Polizei wurden jeweils vor Ort weitere Zonen und Abschnitte festgelegt, in denen eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sinnvoll und umsetzbar ist.

Zu den beschlossenen Änderungen zählen die Ausweitung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Rudolf-Diesel-Straße (Altenbauna), der Bahnhofstraße in Großenritte und der Straße Zum Felsengarten in Rengershausen.

Die bereits bestehenden Tempo 30-Zonen der Wohngebiete umfassen künftig auch die Birkenallee in Altenbauna sowie die Chattenstraße und den Trineweg in Großenritte.

Da innerhalb solcher Zonen neben Tempo 30 grundsätzlich die Vorfahrtsregel rechts vor links gilt, werden hier alle bisherigen geschwindigkeits- und vorfahrtsregelnden Beschilderungen entfernt.

An größeren Einmündungs- und Kreuzungsbereichen sowie bei wegfallenden abknickenden Vorfahrtsstraßen wird durch zusätzliche Beschilderung auf die geänderte Vorfahrtsregelung hingewiesen. Dies betrifft etwa die Kreuzungen Albert-Einstein-Straße/Gustav-Heinemann-Allee und Birkenallee/Dachsbergstraße sowie die abknickenden Vorfahrtsstraßen Theodor-Heuss-Allee/Albert-Einstein-Straße, Birkenallee/Lindenallee und Chattenstraße/Trineweg.

In der Phase der Umstellung erfordern die Änderungen eine erhöhte Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmenden.

Die Maßnahme wird zeitnah umgesetzt. Zusätzliche Möglichkeiten zur Umsetzung von Begrenzungen, wie etwa für Landes- oder Kreisstraßen im Stadtgebiet, werden in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Behörden weiterhin geprüft.