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08.02.2022

Aktuelle Corona-Regeln in Hessen

Was gilt wann und wo?

Corona-Regeln in Hessen. Was gilt wann?

Die Hessische Landesregierung hat Änderungen an der Coronavirus-Schutzverordnung beschlossen. Diese betreffen insbesondere  die Abschaffung der 2G-Regelung im gesamten Einzelhandel sowie neue Vorgaben für Großveranstaltungen, zu denen wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen werden können. Die Hot Spot-Regelung ist aufgehoben.

Gleichzeitig gilt – wegen des hohen Infektionsrisikos – die 2G-Plus-Regel für Innenräume jetzt landesweit und inzidenzunabhängig.  Bei Veranstaltungen mit mehr als 10 Teilnehmenden, in Kinos, im Restaurant und beim Hallensport müssen alle Gäste, Teilnehmende und Zuschauerinnen und Zuschauer die 2G-Plus-Regel erfüllen.

Die Verordnung trat am Montag in Kraft.

Die folgenden Regeln gelten bis zum 6. März 2022:

2G-Regel im Einzelhandel aufgehoben - FFP2-Maske ab 16 Jahren Pflicht

  • Die 2G-Regel im Einzelhandel ist aufgehoben.
  • Stattdessen gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für alle Personen über 15 Jahren im gesamten Einzelhandel, also auch  im Supermarkt, in der Drogerie u.ä.
  • Für Kinder und Jugendliche gilt wie bisher: Kinder unter sechs Jahren haben keine Maskenpflicht; bis einschließlich 15 Jahre ist  die medizinische Maske vorgeschrieben; ab 16 Jahre ist die FFP2-Maske verpflichtend.

Hot Spot-Regeln aufgehoben - Keine Maskenpflicht in der Innenstadt

  • Die inzidenzabhängigen Hotspot-Regeln wurden aufgehoben. Damit entfällt in Baunatal die Maskenpflicht in der Fußgängerzone und ebenso das Verbot von Alkoholkonsum in der Fußgängerzone sowie am Käthe-Kollwitz-Brunnen und am Zentralen Omnibusbahnhof.

2G Plus in Innenräumen

Inzidenzunabhängig gilt landesweit 2G Plus in Innenräumen ab 10 Personen:

  • bei allen Veranstaltungen, in Freizeiteinrichtungen und bei Kulturangeboten (Kino etc.)
  • in der Gastronomie
  • in Schlössern, Museen, Galerien und Gedenkstätten
  • in gedeckten Sportstätten (Hallensport)
  • bei touristischen Übernachtungen und der Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen in Übernachtungsbetrieben

Zuschauerzahlen bei öffentlichen Veranstaltungen

Für öffentliche Veranstaltungen, zum Beispiel Kultur- und Sportveranstaltungen, gilt für die Zhal der Teilnehmer bzw. Zuschauer
landesweit inzidenzunabhängig:

Im Freien:

  • max. 10.000 Teilnehmer/Zuschauer
  • ab dem 250. Platz max. 50 Prozent Auslastung
  • 2G über 10 Teilnehmer/Zuschauer
  • 2G Plus über 250 Teilnehmer/Zuschauer

In Innenräumen:

  • max. 4.000 Teilnehmer/Zuschauer
  • ab dem 250. Platz max. 30 Prozent Auslastung
  • 2GPlus über 10 Teilnehmer/Zuschauer

Hospitalisierungsinzidenz im Blick

Sollte die Hospitalisierungsinzidenz in Hessen über den Wert von 9 steigen oder 400 Intensivbetten belegt werden, wird die  Landesregierung über weitere Schritte beraten, damit das Gesundheitssystem nicht überlastet wird. Ministerpräsident Volker Bouffier betonte nochmals die Bedeutung des Impfens: „Impfen schützt immer noch am besten vor schweren Verläufen“, sagte er.


(Quelle: Hessische Staatskanzlei)