19.01.2022
Was gilt wann?
Die Hessische Landesregierung hat die geltende Coronavirus-Schutzverordnung an die aktuellen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz angepasst. Die Änderungen gelten seit Montag, 17.01.2022.
Sobald die Infektions-Inzidenzen an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 liegen, greifen vor Ort „Hotspot-Regelungen“ ab dem nächsten Tag.