Telefon: 0561 4992-0

09.11.2021

Corona Warnstufe 1

Landesregierung beschließt Maßnahmenpaket

© dottedyeti – stock.adobe.com

Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat weitere Maßnahmen beschlossen. Bereits vergangene Woche wurde von der Landesregierung die Coronavirus-Schutzverordnung verlängert und angepasst. Neu waren beispielsweise veränderte Quarantäneregelungen in Schulen, Testmöglichkeiten für Besucherinnen in Krankenhäusern und Pflegeheimen und Testpflicht in diesen Einrichtungen für Personal sowie die Teilnahme von Personen die aus medizinischen Gründen nicht geimpfte werden können und Kindern bis 18 Jahren an 2GVeranstaltungen. (Quelle: hessen.de).

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

Verschärfung der Testnotwendigkeit bei 3G auf PCR

Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss zur Teilnahme an 3G-Veranstaltungen oder beim Betreten von vielen 3G-Einrichtungen in Zukunft einen aktuellen PCR-Test vorlegen. Das betrifft Innenbereiche bei Veranstaltungen, Messen und im Kulturbetrieb, in Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Kulturstätten, Gaststätten, Spielbanken und Spielhallen sowie Prostitutionsstätten. Für Personal reicht wie bislang ein Arbeitgebertest zweimal pro Woche. Nur für Kinder und Jugendliche sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztliches Attest notwendig), ist weiterhin ein Antigentestnachweis ausreichend.

3G-Regel am Arbeitsplatz für Beschäftigte mit Kundenkontakt

Die Landesregierung hatte bereits in der vergangenen Woche die Testpflicht in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern verschärft. Jetzt werden auch in weiteren Bereichen die Testvorgaben ausgeweitet. Auch am Arbeitsplatz gilt künftig die 3G-Regel immer dann, wenn die Beschäftigten Kontakt zu externen Kunden haben. Das gilt beispielsweise für das Personal in Supermärkten, im Öffentlichen Personennahverkehr oder beim Friseur.

Einführung einer Maximalquote für Getestete bei 3G-Großveranstaltungen

Bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmenden dürfen künftig maximal 10 Prozent Getestete sein. Die übrigen Teilnehmenden müssen entweder geimpft oder genesen sein.

Mehr Tests in Schulen

Alle nicht geimpften Schülerinnen und Schüler müssen für die Teilnahme am Präsenzunterricht bis 31.1.2022 drei- statt zweimal pro Woche einen negativen Testnachweis erbringen – so wie bislang in den Präventionswochen nach den Ferien. Die Tests können weiterhin kostenfrei in der Schule erbracht werden und werden im Testheft vermerkt.

Mehr Informationen unter www.hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen