25.08.2021
Was gilt wann?
Die Hessische Landesregierung hat die Corona-Schutzverordnung für vier Wochen verlängert und an die Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz angepasst. „Angesichts kontinuierlich steigender Infektionszahlen bleiben Abstands- und Hygieneregeln für alle weiter wichtig“, betont der stellvertretende Ministerpräsident Tarek Al-Wazir. Er ruft alle, die sich bislang noch nicht haben impfen lassen dazu auf, die flächendeckenden kostenlosen Impfangebote wahrzunehmen.
Im Landkreis Kassel liegt die Inzidenz wieder über 50, daher werden die ab einer Inzidenz von 35 geltenden Regeln weiter ausgeweitet.
Für Ungeimpfte gilt bereits seit Indizenz ab 35 die Testpflicht u.a. in der Innengastronomie, in Kultur- und Sportstätten sowie beim Friseur.
Ausweitung der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) entsprechend des MPK-Beschlusses:
Nochmalige Ausweitung der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen).
In den ersten beiden Unterrichtswochen werden alle Schülerinnen und Schüler (und selbstverständlich auch die Lehrerinnen und Lehrer) dreimal pro Woche getestet. In den Präventionswochen muss – unabhängig von der Inzidenz vor Ort - auch am Sitzplatz eine
medizinische Maske getragen werden.
Neben den regelmäßigen Testungen werden in der Schule keine weiteren Testnachweise mehr benötigt, etwa um ins Kino, ins Restaurant oder zum Friseur zu gehen. Das Hessische Kultusministerium gibt ein Testheft für Schülerinnen und Schüler heraus, in dem die regelmäßigen Tests durch die Schule bzw. die Lehrerinnen und Lehrer eingetragen werden. Dieser Nachweis gilt dann nicht nur an den Testtagen, sondern generell.
(Stand 23.8.2021)
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