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27.07.2021

Corona-Regeln in Hessen

Was gilt wann?

Corona-Regeln in Hessen. Was gilt wann?

Die Änderungen gelten in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 35.

Veranstaltungen (ab 25 Personen)

  • Veranstaltungen können genehmigungsfrei wieder mit mehr Teilnehmern stattfinden. In geschlossenen Räumen wird die Obergrenze von 250 auf 750 Teilnehmer angehoben. Im Freien sind künftig 1.500 statt bislang 500 Teilnehmer möglich. Geimpfte und Genesene zählen bei dieser Zahl nicht mit. Größere Veranstaltungen bleiben genehmigungspflichtig.
  • Bei Veranstaltungen in Innenräumen entfällt zukünftig die Testpflicht, wenn nicht mehr als 100 Teilnehmerinnen und  Teilnehmer (einschließlich geimpfter und genesener Personen) eingelassen werden.
  • Bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen muss die Kontaktdatenerfassung nur noch bei gastronomischen Angeboten erfolgen.
Hotels und Übernachtungen
  • Bei Anreise muss bei touristischen Übernachtungen weiterhin ein gültiger Negativnachweis (Geimpft/Genesen/Getestet)  vorgelegt werden.
    Die wöchentliche Testpflicht bei längeren Aufenthalten entfällt.
Gastronomie
  • Die Testpflicht in der Innengastronomie wird aufgehoben. Es bleibt die Maskenpflicht bis zum Sitzplatz.
Bibliotheken und Archive
  • Maskenpflicht besteht nur noch bis zum Sitzplatz.
Großveranstaltungen
  • Ab einer Zuschauerzahl von 5000 ist eine 50-prozentige Auslastung zulässig, maximal jedoch 25.000 Besucherinnen und Besucher.
Clubs / Discotheken
  • Weiterhin sind Tanzveranstaltungen in Clubs und Discotheken nur im Freien zulässig. Allerdings wird die Zugangsregelung gelockert. Eine Person je fünf Quadratmeter Veranstaltungsfläche ist möglich. Bislang war es eine Person je zehn Quadratmeter.