23.10.2020
Corona-Regeln im Landkreis Kassel
Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 5. November
- Private Feiern
• in angemieteten oder öffentlichen Räumen maximal 25 Personen oder zwei Haushalte
• in privaten Räumen maximal 15 Personen oder zwei Haushalte
- Öffentliche Veranstaltungen mit maximal 150 Teilnehmenden
- Mund-Nasen-Schutz
• in Vergnügungsstätten
• außerhalb des eigenen Sitzplatzes
- bei öffentlichen Veranstaltungen
- in der Gastronomie
- in Kirchen und vergleichbaren Räumen
Darüber hinaus haben sich die Kommunen des Landkreises Kassel auf Folgendes geeinigt:
- Dorfgemeinschaftshäuser werden nicht mehr für private Feiern vermietet
- Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in allen öffentlichen Einrichtungen
Ziel ist es die Ausbreitung des Covid-19-Virus zu verlangsamen. Wir wollen mit Augenmaß auf die aktuelle Situation reagieren. Kita– und Schulbetrieb sowie das wirtschaftliche und soziale Leben sollen—wenn auch eingeschränkt—aufrecht erhalten bleiben, sind sich Vize-Landrat Andreas Siebert und Bürgermeisterin Silke Engler einig.